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Oldenburg in Niedersachsen:
Landkreise und kreisfreie Städte des
alten Landes Oldenburg (dunkelblaue und rote Flächen), seit 1946
als Verwaltungsbezirk Teil des deutschen Bundeslandes
Niedersachsen (dieses inklusive hellblaue, hell- und dunkelgrüne
Flächen), 1.2.1978 – 31.12.2004 Teil des niedersächsischen
Regierungsbezirks Weser-Ems (dunkel- und hellblau, rot), Nachbar des
Landes Bremen (inklusive Bremerhaven, gelb), seit 22.11.2006 Teil der
länderübergreifenden Metropolregion Bremen-Oldenburg (dunkelblau,
rot, gelb und hellgrün). Die Inhalte der Landesseiten Eine naturräumliche Übersicht des Oldenburger Landes und seiner geographischen Unterteilungen siehe unter Geographie. Historische Landeskarten inklusive Geschichtskarten mit früheren Verwaltungseinteilungen finden sich bei Landeskarten. Die Teile des alten Landes Oldenburg bestehen heute im wesentlichen aus sechs Landkreisen und drei kreisfreien Städten, nach denen die folgenden Unterseiten zur leichteren Orientierung gegliedert sind. Historische Informationen dazu braun unterlegt, zur chronologischen Entwicklung des Oldenburger Landes vgl. Zeittafel, zur territorialen s.u. 1. Alte Grafschaft Oldenburg
Landkreis Oldenburg
kreisfreie Stadt Delmenhorst
2. Friesische Erwerbungen
Landkreis Friesland
Landkreis Wesermarsch
Kreisfreie
Stadt Wilhelmshaven 3. Oldenburger Münsterland
Landkreis Vechta
4. Fernere Exklaven
Fürstentum Lübeck (nördlich der
Stadt Lübeck, Hauptstadt Eutin)
Fürstentum Birkenfeld (an der Nahe
im Hunsrück, um Idar Oberstein, Hauptstadt Birkenfeld)
Über die frühmittelalterlichen Herrschaftsverhältnisse in unserer Region gibt es so gut wie keine Nachrichten, erst am Beginn des Hochmittelalters (um 1000 n. Chr.) werden Strukturen erkennbar. Das später sogenannte Land Oldenburg im Grenzraum zwischen den Stammesgebieten der germanischen Sachsen und Friesen ist keine geographische Landschaftseinheit, es wuchs erst durch das Wirken einer hier vorherrschenden Adelsdynastie zusammen. Deren Machthaber nannten sich Grafen von Oldenburg, nachdem sie im 12. Jahrhundert den Ort am Hunteknie, die spätere Stadt Oldenburg, als Sitz wählten und dort eine Burg bauten. Anfänglich beruhte ihre Herrschaftsmacht auf verstreuten Besitzgütern vom Osnabrücker Nordland bis zur Nordseeküste und vom Cloppenburger Raum bis an die Weser südlich von Bremen sowie auf in diesem Raum lebenden Gefolgsleuten, sogenannten Personenverbänden, mit ebenso verstreuten Eigengütern und gräflichem Lehnsbesitz. Ein Schwerpunkt der Oldenburger Besitzkomplexe lag um Wildeshausen, wo sich eine gräfliche Nebenlinie abspaltete, deren mehrere Unterlinien im Spätmittelalter ausstarben, womit dieser Besitz den Oldenburgern und ihrem Land (z.T. nur für einige Jahrhunderte) verloren ging. Seit dem 13./14. Jahrhundert kam es wie allenthalben im Reich so auch hier zur Entwicklung geschlossener Herrschaftskomplexe, von Territorien. Die Grafen verloren Besitzungen und Herrschaftsrechte im friesischen Küstenraum und im späteren Südoldenburg bzw. stießen sie ab, dafür durchdrangen sie den mittleren Raum dazwischen ganz mit ihrer Landesherrschaft (ohne dabei schon die regionalen Niederadelsfamilien zu verdrängen, was erst in der Frühneuzeit geschah). Die spätmittelalterliche Grafschaft Oldenburg konzentrierte sich innerhalb natürlicher Grenzen: Von der „Hauptstadt“ Oldenburg aus gesehen im Norden und Westen gegen Friesland ungefähr auf der Linie Elsfleth – Jade – Halsbek – Apen waren es ausgedehnte Moore, ebenso im Süden gegen andere Adelsherrschaften und später gegen geistliche Territorien etwa auf der Linie Godensholt – Edewecht – Littel – Westerburg, ab dort die Hunte entlang bis nördlich Wildeshausen. Südöstlich bis zur „zweiten Hauptstadt“ Delmenhorst mit Stuhr und Hasbergen lief die Grenze über einen bewaldeten Geestrücken gegen die Grafschaft Hoya, später gegen Kurfürstentum und Königreich Hannover, sowie gegen die Reichs- und Hansestadt Bremen. Im Osten ab Altenesch lief sie die Weser entlang bis nach Elsfleth unter Einschluß etlicher Weserinseln sowie des östlich der Wesermündung liegenden kleinen Landes Würden um Dedesdorf. Das Oldenburger Kerngebiet erstreckt sich demnach vom Ammerland bis zur Delmenhorster Geest. Schon im Hochmittelalter brachten die Oldenburger Grafen im Osten an Hunte und Weser gewaltsam wesentliche Teile des Marsch- und Moorkolonisationsgebietes Stedingen unter ihre Herrschaft. Im Spätmittelalter gelang es ihnen auf friedliche Weise, sich im Nordwesten auch die Geesthöhe der Friesischen Wehde zwischen Varel und Zetel untertan zu machen. Friesische Marschengebiete eroberten sie in der frühen Neuzeit im Nordosten mit der unteren Wesermarsch und Butjadingen nebst weiteren Weserinseln bzw. erbten sie 1575 mit dem Jeverland im Nordwesten, womit nun im Norden die Nordseeküste ihre Herrschaftsgrenze bildete. Das Amt Harpstedt im Südosten war vom Spätmittelalter bis 1667 im Pfand- und Lehnsbesitz der Oldenburger Grafen. Der Grafschaftsteil Delmenhorst im Südosten, dessen genaue Abgrenzung zum Oldenburger Herrschaftsteil variierte, ging 1482 in einer Fehde gegen die geistlichen Nachbarn verloren, konnte von den Oldenburgern aber 1547 zurückerobert werden. Er wurde immer wieder von gräflichen Nebenlinien beherrscht, verblieb letztlich aber im Besitz des Stammhauses. Unter Johann VII. (1573-1603) vollzog sich in der Grafschaft Oldenburg der Übergang von partieller Grundherrschaft des Landesherrn zur umfassenderen Staatlichkeit im modernen Sinne. Als mit Graf Anton Günther 1667 die oldenburgische Stammlinie ausstarb, erbten die einer Nebenlinie des Hauses Oldenburg angehörenden Dänenkönige die Herrschaft über die Stammlande, wo sie über ein Jahrhundert in Personalunion Grafen von Oldenburg waren. Die Herrschaftsteile Kniphausen und Varel und mehrere Domänen im Norden fielen allerdings an den illegitimen Sohn Anton Günthers, den Grafen von Aldenburg, und seine Nachkommen, später an die Grafen von Bentinck. Entsprechend kam das Jeverland über eine erbende Schwester Anton Günthers letztlich an Rußland. Zeitweilig verpfändete Dänemark einige oldenburgische Vogteien an Hannover, ansonsten blieb der Gebietszusammenhalt des Oldenburger Kernlandes zur Dänenzeit gewahrt. Über einen dynastischen Interessenausgleich Oldenburger Linien, die inzwischen unter anderem Dänemark und Rußland regierten, bekam Oldenburg 1773 wieder einen unmittelbaren Herrscher und wurde staatsrechtlich erneut selbständig. Der neue Graf, schon ab 1774 zum Herzog von Oldenburg erhoben, entstammte dem Hause Oldenburg-Holstein-Gottorp und war in Personalunion evangelischer Fürstbischof von Lübeck. Dieses kleine aus mehreren Teilen bestehende Territorium wurde 1803 nach der von Frankreich durchgesetzten Auflösung der geistlichen Herrschaften per Reichsdeputationshauptschluß als weltliches Fürstentum dem Herzogtum Oldenburg zugesprochen. Im gleichen Jahr kamen außerdem weite Teile der südlichen ehemals bischöflich-münsterschen Geestgebiete, die Ämter Cloppenburg und Vechta mit überwiegend katholischer Bevölkerung, als sogenanntes Oldenburgisches Münsterland hinzu, ebenso das hannoversche Amt mit der Stadt Wildeshausen, die nach etwa 500 Jahren wieder oldenburgisch wurde (endgültig erst 1826). Während der kurzzeitigen Besetzung durch das napoleonische Frankreich 1811-1813 wurde Oldenburg zum Teil des französischen Mutterlandes erklärt, wurde durch die Befreiungskriege freilich bald wieder politisch selbständig. 1817 im Zuge der Neuordnung Deutschlands bekam Oldenburg das entfernt im Hunsrück liegende Gebiet Birkenfeld als Fürstentum zugesprochen (etwas schmaler als der heutige Landkreis Vechta). Mit Hannover einigte man sich auf Grenzvereinfachungen in den Gemeinden um Vechta, wodurch das Oldenburger Land hier nochmals abgerundet wurde, zuletzt 1827 durch die an Oldenburg abgetretene Herrschaft Dinklage. Bereits 1818 hatte der Zar das Jeverland seinen Oldenburger Verwandten übertragen, womit es nach circa 150 Jahren wieder oldenburgisch wurde. Das bereits auf dem Wiener Kongreß zum Großherzogtum erhobene aber erst seit 1829 offiziell so bezeichnete Oldenburger Herrschaftsgebiet bestand nunmehr aus drei Teilen: als Herzogtum Oldenburg mit der Oldenburger Stammgrafschaft inklusive nördlichen friesischen und südlichen münsterschen und hannoverschen Erweiterungen, sowie aus zwei kleinen Exklaven als Fürstentümer: Lübeck an der Ostsee und Birkenfeld nahe Mosel und Rhein, an der Nahe liegend. Ersteres konnte 1843 und 1867 durch Vereinbarungen mit Dänemark und Preußen zu einem geschlossenen Gebiet arrondiert werden (von etwa der Größe des heutigen Landkreises Friesland nebst Wilhelmshaven). 1853 verkaufte Oldenburg das nordwestliche Landstück am Jadebusen (inklusive Eckwarderhörne gegenüber) an Preußen zum Bau eines Kriegshafens, wo das nachmalige Wilhelmshaven entstand. Von dem Erlös konnte Oldenburg 1854 wiederum die Rechte an den Herrschaften Kniphausen und Varel kaufen, die wie Jever schon 1813 nominell dem Oldenburger Herrscher unterstellt wurden aber erst jetzt endgültig wieder an das Land Oldenburg fielen. Nachdem Deutschland 1919 eine Republik geworden und die Fürsten auf ihre Herrschaft verzichten mußten, wurde Oldenburg ein Freistaat innerhalb des Deutschen Reiches. Seit den 1920er Jahren aufkommende Reformbestrebungen nach radikaler Neugliederung der deutschen Länder, welche die Existenz des Landes Oldenburg zur Disposition stellten, konnten sich im Dritten Reich nicht durchsetzen, obgleich die Idee gleichförmigerer Gebietseinheiten gerade auch unter den Nationalsozialisten Anklang fand, wie deren Parteigliederung der „Gaue“ mit hiesigem „Gau Weser-Ems“ und Oldenburg als „Gauhauptstadt“ zeigte. 1933 waren die föderalen Rechte der Länder gegenüber dem Reich durch zentralistische Gleichschaltung quasi aufgehoben worden. 1937 kam es im Zuge anderer Grenzveränderungen im Reich doch noch zu einigen Veränderungen, die das Land Oldenburg betrafen. Die Landesteile Lübeck und Birkenfeld mußten an das Land Preußen abgetreten werden, im Tausch dafür erhielt Oldenburg die Stadt Wilhelmshaven (und Eckwarderhörne), die sogleich um die Nachbarstadt Rüstringen vergrößert wurde. Seither bestand das Land Oldenburg nur noch aus seinem früheren Hauptteil, dem alten Herzogtum. Mit Kriegsende 1945 wurde das Land Oldenburg wieder eine selbständige Verwaltungseinheit. Allerdings nur bis zum 1. November 1946, als es durch Verordnung der alliierten Besatzungsmacht im neugegründeten Bundesland Niedersachsen aufging, wo es in seinen bisherigen Ländergrenzen den Verwaltungsbezirk Oldenburg bildete. Zwei befürwortende Volksbefragungen 1956 und 1975 für den Erhalt bzw. die Wiederherstellung als selbständiges Land wurden von der Politik übergangen. Bei der niedersächsischen Gebietsreform ist der Verwaltungsbezirk – das alte Land – Oldenburg zum 1.2.1978 mit den westlichen und südlichen Nachbarkreisen Wittmund, Aurich, Leer, Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie den kreisfreien Städten Emden und Osnabrück vereinigt und zum Regierungsbezirk Weser-Ems vergrößert worden, dessen Verwaltungshauptstadt Oldenburg war. Diesen jahrhundertelang innegehabten Status verlor die Stadt zum 1.1.2005, als durch Beschluß einer Landesregierung sämtliche niedersächsischen Regierungsbezirke aufgelöst wurden. Auf der politisch-administrativen Landkarte ist das Oldenburger Land seither nur noch als Summe der heutigen Landkreise und kreisfreien Städte erkennbar, die seinen historischen Hauptteil ausmachen: die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven; siehe heutige Kreiseinteilung unten.
Im Zuge der Auflösung der
Bezirksregierungen gibt es indes Überlegungen, auch die Kreise
aufzulösen und statt dessen das Flächenland Niedersachsen in größere
Verwaltungsregionen einzuteilen. Dabei wäre das Oldenburger Land als
eine solche Region einzurichten (was die Oldenburger mehrheitlich gewiß
begrüßen würden), allerdings nach Vorstellung einiger ohne die
Wesermarsch, die einer eigenen Weserregion oder gar dem Bundesland
Bremen zuzuschlagen sei, was Oldenburgs herkömmliche Verflechtungen in
diesem Gebiet zerreißen würde. Ob es dazu käme ist aber fraglich, denn
bereits 1979 war die schon beschlossene Aufteilung des Landkreises
Friesland zwischen das oldenburgische Ammerland und das ostfriesische
Wittmund vor Gericht gescheitert. Schließlich gilt immer noch Artikel 72
(die „Traditionsklausel“) der
niedersächsischen Verfassung, welche die Heimatbelange der ehemaligen
Länder im Bundesland Niedersachsen schützt, worunter nach
Gerichtsauffassung zwar nicht länderübergreifende Regierungsbezirke
fallen, aber gewiß doch historische und immer noch lebendige
Traditionszusammenhänge ebendieser Länder.
Gegenwärtige Landkreise,
kreisfreie Städte,
Kreisstädte und Gemeinden des Oldenburger Landes seit 1977. Vgl.
frühere Verwaltungsgliederungen
unter Landeskarten.
Heutige Landesüberreste Wie dargestellt existiert das Oldenburger Land nach Eingliederung ins Bundesland Niedersachsen 1946 und nach Auflösung als Verwaltungsbezirk 1978 nicht mehr als politische Einheit, nur noch als Summe seiner Einzelteile (Karte s.o.). Doch auch in Überresten jenseits der staatlichen Ebene ist es durchaus noch vorhanden: als kirchliche Verwaltungsstrukturen (Evangelisch-lutherische Landeskirche, Offizialatsbezirk Oldenburg des katholischen Bistums Münster), als Wirkungsgebiet der Oldenburgischen Landschaft, in Verbandsgrenzen, und auch durch die hiesige Netzpräsenz www.Stadt-Land-Oldenburg.de, die dazu beitragen will, das Zusammengehörigkeitsgefühl lebendig zu halten. Als historisches Land ist Oldenburg ohnehin unauslöschlich und bleibt denjenigen seiner Einwohner, die außer einer rein heutigen auch eine historische Reflexionsebene besitzen, immer gegenwärtig.
Um die Brücke von der Geschichte zur
Gegenwart vollständig zu schlagen, müssen noch die jüngsten
territorialen Veränderungen kurz vor dem Aufgehen des Verwaltungsbezirks
Oldenburg im Regierungsbezirk Weser-Ems erwähnt werden. Dabei handelt es
sich nur um recht kleine Flächentauschungen mit den Nachbarbezirken,
-kreisen und -gemeinden während der niedersächsischen Gebietsreform
1972-1978. Bis 1977 kamen die Gemeinden oder Gemeindeteile
Neustadtgödens, Gehlenberg, Wachtum, Vörden und die Samtgemeinde
Harpstedt (mit acht Einzelgemeinden Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß
Ippener, Harpstedt, Kirchseelte, Prinzhöfte und Winkelsett) an den
Verwaltungsbezirk Oldenburg und seine jeweiligen Kreise. Dagegen wurden
1974 Idafehn, Stuhr, Landwürden und die Weserinsel Harriersand mit
Hammelwarder Sand abgetrennt und benachbarten Verwaltungseinheiten
außerhalb des Verwaltungsbezirks Oldenburg zugeschlagen. (Zur Lage vgl.
die Übersichtskarte
Territorialentwicklung des
Oldenburger Landes(teils) im 19. und 20. Jahrhundert unter
/Landeskarten/Verwaltungsgliederungen.) Die jüngst zum 22.11.2006 eingerichtete Metropolregion Bremen-Oldenburg stellt nicht etwa eine neue bundesländerübergreifende Verwaltungsgliederung dar, sie ist vielmehr ein gemeinschaftliches Instrument zur politischen und wirtschaftlichen Selbstvermarktung innerhalb der Europäischen Union, die vor allem Regionen im Blick hat. Ihre Mitglieder sind neben den Ländern Niedersachsen und Bremen sowie sämtlichen regionalen Industrie- und Handelskammern fünf Städte: Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Wilhelmshaven, und zehn Landkreise: Ammerland, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Oldenburg, Osterholz, Vechta, Verden und Wesermarsch. Damit sind sowohl sämtliche gegenwärtigen Oldenburger Verwaltungseinheiten als auch fast komplett (bis auf Idafehn) das historische Land Oldenburg von 1946/74 in dieser Vereinigung vertreten, das damit einen neuen institutionellen Rahmen gefunden hat. Den Rahmen für das regionale Identitätsgefühl seiner Bewohner wird aber sicherlich nicht eine noch geschichtslose Marketingeinrichtung bilden, das gelingt noch immer kaum dem Bundesland Niedersachsen, sondern weiterhin das altlebendige Oldenburg. Flächen und Einwohner des heutigen Oldenburger Landes
Quelle: entsprechende Artikelseiten von Wikipedia, hier
mit Berechnungskorrekturen des Verfassers. Martin Teller, 5.12.2006
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http://www.Stadt-Land-Oldenburg.de / www.Stadt-Land-Oldenburg.info |