Das Oldenburger Wunderhorn

TEMA

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Übersetzungsbeispiel



Ein Angebot aus meiner Studentenzeit, das ich nun nicht zurückziehen möchte, da derartige Dienstleistungen außerhalb etablierter Institutionen (mit etablierten Preisen) nicht sehr häufig sind. Der Handzettel entspricht (bei korrekter Anzeige) fast dem Original:

 

Können Sie das lesen?

 

Oder das?

(Textbeispiele alter deutscher Handschriften)
 

Wenn nicht, was wird dann aus Ihrer Aufgabe?

 
Aufzählung

Sie sind Schüler, haben ein neues Unterrichtsthema, das Sie zur Recherche in Bibliotheken und Archive führt, und Ihr Lehrer glaubt, an die alte Schrift könne man sich innerhalb kürzester Zeit gewöhnen?

Aufzählung

Sie unterrichten selbst, suchen zur Vorbereitung der nächsten Unterrichtseinheit heimatnahe Quellen Ihres Themas, sind sich aber trotz einiger Funde nicht ganz sicher, weil Ihnen einzelne Textpassagen verschlossen bleiben?

Aufzählung

Sie studieren an der hiesigen Universität und müssen sich mit einer handschriftlichen Quelle herumplagen, weil sie dummerweise dringend benötigte Info für Ihr Thema enthält?

Aufzählung

Sie haben alte Aufzeichnungen aus Ihrer Familie geerbt oder alte Unterlagen über Ihr Haus bekommen und würden gerne wissen, was eigentlich in diesen Texten steht?

Aufzählung

Sie sind Journalist mit dem eiligen Auftrag, über ein geschichtliches Thema zu recherchieren, bei dem alle wichtigen Texte ausgerechnet in alten Handschriften verfaßt sind?

Aufzählung

Sie besitzen oder sammeln alte Bücher, Zeichnungen und Karten und finden darauf immer wieder vereinzelte handschriftliche Texte, in denen Sie interessante Hinweise über Hintergründe der Stücke vermuten?

Aufzählung

Sie sind auf den Spuren Ihrer Vorfahren in öffentlichen Archiven, aber dort darf man Ihnen aus Zeitgründen die Texte nicht ausführlich übersetzen, und mit der ausgehändigten Lesehilfe kommen sie angesichts der Textmengen nicht zurecht?

Aufzählung

Sie arbeiten in einer Kanzlei oder einem städtischen Amt, bekommen einen älteren Vorgang zur Bearbeitung, der noch Aufzeichnungen in deutscher Handschrift enthält, und der letzte Kollege, der das lesen konnte, ist vor einigen Monaten in Rente gegangen?

Aufzählung

Sie sind Fachmann und können die obigen Texte lesen, haben aber Berge von historischen Akten zu sichten und wären froh über eine kundige Hilfe?

Dagegen kann man etwas tun, ist doch kein Thema! TEMA, das Übersetzungsbüro für alte deutsche Handschriften hilft Ihnen weiter – durch jemanden, der hier in Oldenburg bei langjähriger Arbeit an historischen Texten verschiedener Art reichlich Erfahrung mit Übersetzungen alter Schriften erworben hat.

 


* * *
 

 

 

1. Reine Textübersetzungen

Als Fließtext ohne besondere Hervorhebungen.

a) Einzelne Wörter oder bis zu 5 Sätzen

0,50 € je Wort

b) Einzelblatt bis ca. DIN a 4-Größe

10,- € je Blatt

c) Aktenstück (1 bis 3 Doppelbögen,
    jeder bis zu 4 Seiten Text):

Erste 4 Seiten je 8,- €, nächste 4 Seiten je 7,- €,
letzte 4 Seiten je 6,- €.

d) Längere Texte, umfangreiche     Aktensammlungen, ganze Bücher

2 Varianten: entweder stundenweise Vergütung zu 20,- € je Stunde, oder Festpreis nach Verhandlung

2. Aufwendige Detailübersetzungen

Mit Aufführung sämtlicher Quellenbestandteile und ggf. mit historischen Erläuterungen (z.B. bei wertvollen Urkunden, oder als Geschenk).

a) Einzelblatt bis ca. DIN a 4-Größe

12,50,- € je Blatt

b) Aktenstück (1 bis 3 Doppelbögen,
    jeder bis zu 4 Seiten Text):

Erste 4 Seiten je 10,- €, nächste 4 Seiten je 9,- €, letzte 4 Seiten je 8,- €.

c) Längere Texte, umfangreiche    Aktensammlungen, ganze Bücher

2 Varianten: entweder stundenweise Vergütung zu 25,- € je Stunde, oder Festpreis nach Verhandlung.

3. Erweiterte Auswertung

Tabellarische oder graphische Veranschaulichung des übersetzten Sachverhalts zur Vorbereitung einer vertieften Quellenarbeit des Kunden, falls möglich.

Pro einfache Tabelle

10,- €

Pro Schnellgraphik

20,- €

Pro Kartenskizze

30,- €

4. Zusätzlich

Standardmäßig oder in besonderen Fällen

Bearbeitung von größeren Texten
(ab einschließlich Einzelblatt)

Materialkostenpauschale für einfache Trägermedien von 2,50 €, für aufwendige nach Vereinbarung.

Kundenbesuche über mehr als 3 km Entfernung

Aufwandsentschädigung von 0,20 € pro Km

Auswärtiges Arbeiten von mehr als 5 Stunden pro Tag

Verpflegungspauschale von 5,- € pro Tag

Eventuelle Unlesbarkeit einzelner Passagen

Teilergebnisse sind entsprechend den anderen Vereinbarungen zu vergüten

Nichtübersetzbarkeit einer ganzen Quelle (ab einschließlich Aktenstück)

Aufwandsentschädigung von 5,- € für den Übersetzungsversuch.

Vergütung des Honorars plus Spesen 

In bar gegen Quittung oder auf Rechnung, zahlbar sofort ohne Abzug von Skonto.

 

Zum Vergleich die Übersetzungsmodalitäten und -Entgelte im hiesigen Staatsarchiv (Stand 2003):

 
Aufzählung

Aushändigung einer Buchstabentabelle zur Selbsthilfe.

Aufzählung

Hilfestellung bei einzelnen Sätzen, aber keine kostenlosen Übersetzungen längerer Texte durch die Benutzerbetreuer (wegen des Zeitaufwandes).

Aufzählung

Bei Auftragsübersetzung:

          48,- € je Stunde durch einen Mitarbeiter aus dem höheren Dienst.

          30,- € je Stunde durch einen Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst.
 


Übersetzungsbüro TEMA  ● Martin Teller M.A. ● Paul-Bonatz-Straße 4 ● 26133 Oldenburg
 Telefon: (0441) 486 0 785 AB ● thematische eMail: TEMA(at)Stadt-Land-Oldenburg.de
Zur Kontaktaufnahme und Beratung siehe auch das Impressum.



Dieser studentische Mengenrabatt-Tarif ist immer noch Grundlage des Übersetzungsdienstes, kommt in allen seinen Details freilich kaum zur Anwendung. Als einfache Faustregel gilt daher ein Honorar von 20,- € pro angefangener Stunde. Die Gebühren hängen vor allem von der Lesbarkeit der Vorlage und der damit verbundenen Übersetzungsgeschwindigkeit ab, die stark variieren kann (zusätzlich noch vom Aufwand von Erläuterungen und eventuellen Weiterbearbeitungen).

Zwei Beispiele aus der Praxis:
- Eine Urkunde von 1599 mit 22 Textzeilen, vorgelegt in einer schlechten Kopie auf einer DIN A4-Seite, konnte nach vier Stunden komplett übersetzt werden.
- Akten eines Rechtsgeschäftes aus den 1830er Jahren waren im Verhältnis viel leichter zu lesen, da in zwei Ausfertigungen verschiedener Handschriften vorgelegt. Abgerechnet wurde in diesem Fall daher nicht nach Zeitaufwand sondern nach Seitenzahl der längeren Textversion. Der Auftraggeber war vom Ergebnis so angetan, dass er zusätzlich ein Trinkgeld gegeben hat.

 


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