| Denk 
		mal an der Grafen
 
		Der Staatsbürger  –  
		Der Graf 
		als Heimatgestalt –  Grafengeschichte(n) – 
		Kunstfragen
		–  Andere 
		Grafenzeugnisse–  Ein 
		historisches Detail – 
		Denkmalnutzung
		–  Die Standortfrage
		–  (noch eine Idee)
		– 
		(Artikel als 
		Pdf-Datei)
 Interpretation von Geschichte und ihre offizielle Darstellung sind auch 
		in Oldenburg von grundlegendem Interesse und darum immer wieder einmal Gegenstand lebhafter Auseinandersetzungen. 
		Seit letztem Jahr geht es um die Frage, ob ein der Stadt als Geschenk 
		angetragenes Graf Anton Günther-Reiterdenkmal öffentlich aufgestellt 
		werden soll. Der Verfasser vertritt die Ansicht, dass ein solches 
		Denkmal, wenn es kulturwissenschaftlich eingebettet wird, der 
		Vermittlung regionaler Geschichte dienen kann und insofern nützlich 
		wäre.
 Zugegeben, 
		der Verfasser selbst hatte einige Zeit überhaupt nicht an Oldenburger 
		Geschichtsthemen gedacht, da er seine ganze Aufmerksamkeit einer 
		befristeten Beschäftigung im Schuldienst widmen musste. Mit 
		reichhaltiger pädagogischer Erfahrung im Gepäck will man sich nun 
		vorrangig wieder dem „Geschichtsdienst“ zuwenden – und trifft in der 
		Stadt Oldenburg auf eine komplexe (perplexe) Diskussion, in der sich 
		viele Menschen über das Für und Wider, das Wie und Wo eines eventuell 
		aufzustellenden Denkmals für den Oldenburger Grafen Anton Günther 
		auseinandersetzen; diesen letzten der mittelalterlichen
		Grafenlinie, nach dessen Tode 1667 das Land 
		Oldenburg erbschaftsweise an die dänische Krone fiel, ehe es 1773 wieder 
		einen eigenen Regenten aus einer Nebenlinie derselben Familie bekam, die 
		bis 1918 an der Herrschaft blieb. Das Denkmal, gemäß Zeitungsfotos ein etwas überlebensgroßer 
		realistischer Bronzeguss mit dem Barock-Grafen auf seinem Pferd 
		„Kranich“, ist von einer Gruppe um den früheren Niedersächsischen 
		Landtagspräsidenten und ehemaligen Oldenburger Oberbürgermeister Horst 
		Milde privat in Auftrag gegeben, vom inzwischen verstorbenen Oldenburger 
		Unternehmer Klaus Dirks bezahlt und im Sommer 2011 der Stadt zum 
		Geschenk angeboten worden. Nach Vorschlag der Stiftergruppe solle das 
		Denkmal einen Platz beim Oldenburger Schloss bekommen, dem einstigen 
		Grafensitz. Vertreter aus Wissenschaft und Kunst und dann auch der 
		Stadtleitung haben das Geschenk aber abgelehnt, mit der Begründung, die 
		Art der Darstellung sei nicht zeitgemäß. Abschlägig äußerten sich auch 
		von Milde angerufene hochrangige Landesvertreter. Aus der Oldenburger 
		Bevölkerung kommen unterschiedliche Stimmen, wobei die Befürworter in 
		der Mehrzahl zu sein scheinen. Details zum Thema können in den Medien, 
		v.a. in der Presse verfolgt werden.
 Ob leidenschaftliche Befürworter oder Gegner, gleichgültig ist den 
		Beteiligten die Oldenburger Geschichte sowie die Stadtgestaltung 
		keinesfalls. Da das auch für den Verfasser gilt, möchte dieser hier 
		eigene Gedanken zum Grafen-Denkmal nachtragen.
 
		 Die Debatte um das 
		Grafen-Denkmal sorgt für Schlagzeilen. Foto: Martin Teller, 15.2.2012.
 
		Der Staatsbürger Horst Milde 
		ist ein überaus freundlicher und durchweg geschätzter und geehrter Mann. 
		Im Laufe seines politischen Lebensweges hat er sich als Mitglied einer 
		alten demokratischen Partei intensiv für die res publica im Allgemeinen 
		und für Oldenburger Belange im Besonderen eingesetzt. Man wünscht sich, 
		Derartiges am Ende ihrer Laufbahn über mehr Politiker, über mehr Bürger 
		sagen zu können. Noch als Pensionär engagiert er sich stark in gesellschaftsrelevanten 
		Bereichen, was in einem Alter wie seinem noch immer ungewöhnlich ist. Der 
		Herr wird im April 2012 neunundsiebzig. Sicher hat jeder einzelne von 
		uns für sein offizielles Handeln auch persönliche Gründe. Der Journalist 
		Felix Zimmermann hat durchaus respektvoll Mildes biographischen Antrieb 
		erkundet, wonach dessen Denkmal-Engagement als Entgegenwirken 
		traumatischer Erinnerung an den Verlust von Heimat zu verstehen sei
		(externer Link:
		
		www.Oldenburger-Lokalteil.de).
 Milde gehört zu den Heimatvertriebenen des II. Weltkriegs, was in der 
		Tat seinen früheren Einsatz für ein 
		Vertriebenendenkmal in Oldenburg erklärt. Dabei hat er die Erfahrung 
		machen müssen, nachdem er sich mit Kritikern über Gestalt und Standort 
		jenes Denkmals ausgetauscht und sich letztlich flexibel in beidem 
		gezeigt hat, dass die Aufstellung noch ganz zuletzt, als eine 
		Kompromissversion des Denkmals bereits fertiggestellt war, am mangelnden 
		Gestaltungswillen der Politik scheiterte, sich eines mehrschichtigen 
		Geschichtsthemas anzunehmen. Gremien können ein gutes 
		Beratungsinstrument sein, sie können aber auch demokratisch zumeist 
		bestens legitimiert alles zerreden.
 Aufgrund dieser Erfahrung ist Mildes jetziger weitgehender Alleingang 
		nur allzu verständlich. Geradezu beeindruckend ist die Kühnheit dieses 
		alten Herren, der eindeutig nicht der Geht-Nicht-Fraktion angehört, 
		diesmal seiner Stadt eine bereits fertige Lösung für ein Anton 
		Günther-Denkmal zu präsentieren, das seit ersten Vorschlägen in den 
		Jahren 1840 und 1844 nicht realisiert worden ist (s. dazu 
		H. Schmidt: Graf Anton Günther und das oldenburgische 
		Geschichtsbewußtsein, Old. Jb. Bd. 84). 
		Ein Politiker weiß trotzdem, dass es dem Erfolg einer Sache dienlich 
		sein kann, Andere vorab einzubeziehen. Das muss man zwar nicht immer 
		tun, es hängt von der Situation ab. Hilfreich wäre hier aber z.B. der 
		Rat von Museumsfachleuten, die zur Gestaltung des landesgeschichtlichen 
		Charakters einer Grafendarstellung gewiss mehr beitragen können als ein 
		nachträgliches Njet.
 
		Der Graf 
		als Heimatgestalt Mildes 
		Vorstoß für den in der Bevölkerung bekanntesten und (deshalb?) 
		beliebtesten Oldenburger Grafen trifft bei ihr wohl darum auf recht 
		große Gegenliebe, weil dieser auch dort das Gefühl von Heimat bedient 
		bzw. das einer wie auch immer gearteten alten Zeit, die aus heutiger 
		global verunsicherter Sicht noch begreiflich und überschaubar schien 
		(was an Quellenmangel liegen könnte). Nun hängt von – geschichtlich und weltweit betrachtet keineswegs selbstverständlicher – 
		Heimatgeborgenheit allein das Wohlbefinden nicht ab. Noch 
		Grundlegenderes wie Gesundheit, Sicherung der Grundbedürfnisse 
		Nahrung/Kleidung/Wohnung und Lebensperspektive durch gesichertes 
		Einkommen stehen ihr voran. Bei den meisten Diskutanten sind diese 
		Voraussetzungen glücklicherweise gegeben, dennoch ist der Wunsch nach 
		einer geschichtsindividuell gestalteten Heimat ein Aspekt, der durchaus 
		Berücksichtigung verdient. Wenn an die spezielle Geschichte Oldenburgs 
		im Stadtbild durch entsprechend spezielle historische Überreste und 
		Denkmäler erinnert wird, dient das der Identifikation der Einwohner mit 
		ihrer Stadt und schärft deren Profil im Vergleich mit anderen Städten. 
		Da nun der frühneuzeitliche Graf im Heimatbild vieler Bürger als ein 
		eindeutiges Symbol ihrer Stadt und Region betrachtet wird, taugt er auch 
		heute noch als (kritisch zu hinterfragender) „Botschafter“ derselben, weshalb er eben von der Stadt 
		bereits als weicher Standortfaktor genutzt wird, mit dem sich etwa beim 
		Kramermarktsumzug oder als „Stadtführer“ Stadtmarketing betreiben lässt. 
		Eine offiziell aufgestellte Grafenfigur könnte diesen 
		Wiedererkennungswert noch verstärken, wie jeder moderne 
		Standortpolitiker bedenken wird. Jeder Geschichtsgelehrte wiederum 
		könnte das dahinterstehende manchmal aber noch diffuse Interesse der 
		Bevölkerung an Regionalgeschichte als Steilvorlage für historische 
		Aufklärung nutzen, indem er die Menschen dort abholt, wo sie stehen – 
		mitunter vor einem geschichtlichen Denkmal.
 
		Grafengeschichte(n) Wer etwas 
		Geschichtserfahrung hat, weiß natürlich: Was vor über 170 Jahren 
		vorgeschlagen wurde, muss heute nicht mehr unbedingt auf der Agenda 
		stehen. Es kann dies aber noch tun, auch unter geänderten Zeitumständen, 
		wenn man die Betrachtungsweise darauf ändert.Das Mitte des 19. Jahrhunderts vorgeschlagene Grafendenkmal, 
		hauptsächlich mit missverstandenen angeblichen Verdiensten des Grafen 
		als Förderer des Volkes begründet, war zunächst einmal eindeutig als 
		Objekt der Herrscherverehrung gedacht. Solch eine Intention passte noch 
		zum Empfinden vieler wenn auch nicht mehr aller Zeitgenossen der 
		Monarchie, in einer Demokratie wäre sie wahrlich nicht mehr zeitgemäß, 
		was Manche entsprechend dem angebotenen Standbild vorwerfen. Man kann 
		das geplante Denkmal von 1844 aber auch unter Einbettung in die damalige 
		Kulturepoche gemäß entsprechender Hinweise seiner Unterstützer als ein 
		Symbol friedlicher Heimat interpretieren, eine Erinnerung an die im 
		Oldenburger Land verhältnismäßig glimpflich überstandenen schweren 
		Zeiten des 30jährigen Krieges, mithin als Ausdruck bürgerlicher 
		Sehnsucht nach Ruhe vor zerstörerischen Kriegen. Denn Mitte des 19. 
		Jahrhunderts dürfte gerade die Erinnerung an die napoleonischen 
		Kriegswirren noch sehr präsent gewesen sein. Diese mittlere Zeit des 19. 
		Jahrhunderts ist schließlich eine ganz andere als die des zweiten 
		Deutschen Reiches nach 1871 mit seinem preußischen Militarismus. War das 
		damalige Grafendenkmal bewusst oder unbewusst als beschauliche 
		Oldenburg-Nabelschau gedacht, als Gegenstand eines Spitzweg-Biedermeier? 
		Auch so etwas möchte man als psychologisch nicht passend für die 
		gegenwärtige Moderne bezeichnen, zögert angesichts erst in Gang 
		kommender Auswirkungen der globalen Finanzvernetzung aber doch mit einem 
		zu schnellen Urteil.
 Wir können derartige Intentionen damaliger Denkmalbefürworter im 
		Wesentlichen nur aus ihrer Zeit ableiten, können unsererseits aber dem 
		Anton Günther-Denkmal einen innewohnenden Friedensaspekt nicht 
		grundsätzlich absprechen. Nur weil sich der unkriegerische Graf zu 
		Lebzeiten selbst als Friedensfürst verherrlichen ließ, bedeutet das 
		nicht, dass die Sache im Kern historisch falsch wäre. Friedenspolitik 
		ist heute aktuell wie eh und je, und an einen zwar absolutistischen 
		Herrscher zu erinnern, der aber seine Machtmittel dafür einsetzte, 
		Untertanen und Land nicht im Krieg verheeren zu lassen, sollte heutigen 
		demokratisch-souveränen Oldenburgern jederzeit möglich sein.
 Es wäre ein 
		Irrtum, ein heutiges Grafen-Denkmal als Ausdruck romantisierender oder 
		gar politischer monarchischer Gesinnung zu deuten, selbst wenn die 
		bronzene Grafenpose des Denkmals der aus etlichen Abbildungen sehr 
		bekannten landesherrlichen Herrschaftsgeste Anton Günthers zu Pferd 
		gleichkommt. Abgesehen vielleicht von manchen Illustrierten-Träumen 
		Einzelner spielt unreflektierte Fürstenverehrung im gesellschaftlichen 
		Bewusstsein keine ausschlaggebende Rolle mehr. Nicht zuletzt weil sich 
		die kollektive Erinnerung sehr bewusst ist, dass in einer Monarchie 
		jemand wie Kaiser Wilhelm II. an die Macht kommen kann, der seiner 
		verantwortungsvollen Aufgabe überhaupt nicht gewachsen war. So etwas 
		kann zwar auch im heutigen System geschehen, doch demokratisch gewählte 
		Funktionsträger sind an Amtszeiten und mehrheitlichen Konsens gebunden, 
		was Revolutionen in Volldemokratien bislang jedenfalls überflüssig 
		gemacht hat. Dem Verfasser möge allerdings die persönliche Randbemerkung 
		gestattet sein, dass jemand mit wesentlichen 
		Verdiensten um die Oldenburger Geschichtswissenschaft unter einem 
		regierenden Großherzog, also in einer Monarchie, sicherlich nicht um 
		eine dauerhaft existenzsichernde Anstellung hätte bangen müssen, während 
		dies in einer Demokratie der Fall sein kann. Wer aber seine demokratische Grundeinstellung beim bloßen Anblick eines 
		geschichtlichen Grafen-Denkmals gefährdet sieht, sollte vielleicht 
		einmal seine eigene Demokratiefestigkeit hinterfragen. (Das gleiche gilt 
		zuweilen für bauliche Hinterlassenschaften der Nazis, die Manche als
		zeitgeschichtliche Denkmäler 
		ansehen und aus historisch-didaktischen sowie architektur- und 
		kunstgeschichtlichen Gründen erhalten und wissenschaftlich bearbeiten 
		wollen, während sich Andere an ihnen machtergreifend als Bilderstürmer 
		betätigen.) So historisch verständlich antimonarchistische Reflexe sein 
		mögen: In Europa und Deutschland gehören bürgerliche Kämpfe gegen die 
		absolute Monarchie ins 18. bis frühe 20. Jahrhundert, im 21. Jahrhundert 
		wird niemand mehr die Macht von Erbmonarchen und Adelsherrschaft 
		zurückdrängen müssen (allenfalls noch die quasimonarchischer 
		Autokraten), solange sich die Demokratie ihre rechtlichen, 
		wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen und damit ihre Demokraten 
		erhält. Der Verfasser kann im angebotenen Anton Günther-Denkmal beim 
		besten Willen keine politische Agitation für ein vordemokratisches 
		System sehen, sondern nur eine geschichtliche Erinnerung an eine 
		regional- und stadtgeschichtlich bedeutsame Persönlichkeit.
 Kritische 
		Stimmen weisen zu Recht darauf hin, Graf Anton Günthers Geschichtsrolle 
		werde in der Bevölkerung oft zu verklärt gesehen, in jüngerer Zeit werde 
		sie vor allem auf wenige Pferdegeschenke verkürzt, mit denen der Graf 
		Oldenburg vor feindlichen Truppen gerettet habe. So liest man zum 
		Beispiel: Anton Günther [...] besaß allein neun Gestüte und verstand 
		es, durch geschickt platzierte Geschenke seiner begehrten Reitpferde an 
		[den Kaiser und andere wichtige europäische Herrscher] sein Land aus dem 
		Dreißigjährigen Krieg herauszuhalten. Den kaiserlichen Marschall Tilly, 
		der 1623 mit seiner Armee schon bei Wardenburg lagerte, konnte er so mit 
		einigen Oldenburger Hengsten beschwichtigen, daß er umkehrte und Stadt 
		und Grafschaft ungeschoren ließ. (Bildband 
		„Oldenburg“, H. J. Hansen, K. Rohmeier, Oldenburg [1987], S. 87.) 
		Oldenburger Pferdefreunde mögen stolz auf die Tradition als 
		Pferdezuchtstandort sein und im Grafen den ideellen Begründer desselben 
		sehen. Die beschwichtigende Wirkung Oldenburger Hengste wird indes so 
		groß nicht gewesen sein, wären da nicht des Grafen geschickte 
		diplomatische Verhandlungen in alle Richtungen, verbunden mit hohen 
		Geldzahlungen, mit denen er die militärische Neutralität des Landes 
		Oldenburg bei seinen Verhandlungspartnern erreichte bzw. laufend 
		sicherte, was während des Krieges seiner Bevölkerung nicht alles aber 
		immerhin viel Leid erspart hat.
 Was den kaiserlichen Heerführer Tilly betrifft, dem es 1623 um raschen 
		Truppendurchzug und nicht um die Plünderung der Grafschaft Oldenburg 
		ging, war der von den Pferden kaum so hingerissen, dass er alles andere 
		vergaß, wie es die verklärende Sage will. Die Pferde haben hauptsächlich 
		den Charakter eines standesgemäßen diplomatischen Geschenkes, als 
		automatisch funktionierende Bestechung dürfen sie nicht missverstanden 
		werden. Denn sie waren sicher nicht allein ausschlaggebend für das 
		Aufgeben des Durchzugsplanes, da Tilly seine Entscheidungen letztlich 
		doch vor dem Kaiser militärisch-politisch zu rechtfertigen hatte; und 
		Graf Anton Günther versicherte sich allseits diplomatischen Schutzes, 
		auch und gerade durch den Kaiser, Tillys Herren. Trotzdem und entgegen 
		seiner überbetonen Rolle als „Pferdediplomat“ konnte der Graf später 
		nicht verhindern, dass 1627-31 doch noch kaiserliche Truppen in einigen 
		Orten der Grafschaft außer in der Stadt Oldenburg selbst zwangsweise 
		einquartiert wurden, was den Grafen viel Unterhalt kostete und die 
		Landbevölkerung erheblichen Unannehmlichkeiten aussetzte, ohne insgesamt 
		solch schlimme Züge anzunehmen wie in anderen Teilen des Deutschen 
		Reiches. Einigermaßen glimpflich davongekommen zu sein verdankt 
		Oldenburg allein diesem Grafen. Dies rechtfertigt in den Augen vieler 
		eine wenn auch späte Würdigung durch die heutige Bevölkerung.
 Man kann ein 
		Denkmal dieses Grafen aber kaum mit der Begründung ablehnen, das 
		öffentliche Bild von ihm sei einseitig (wie von den meisten historischen 
		Gestalten), wenn man doch immer wieder die Möglichkeit hat, dieses Bild 
		erläuternd zu ergänzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Menschen 
		zunächst immer aus ihrer Zeit heraus und dann auch als individuelle 
		Persönlichkeiten zu verstehen sind und nicht nach gegenwärtigen 
		Maßstäben gemessen werden dürfen. Anton Günther begriff sich eindeutig 
		nicht als „bürgernaher Herrscher“, was seine heutige Popularität in 
		Teilen der Bürgerschaft vielleicht vergessen lässt, sondern als adeliger 
		Landesherr von Gottes Gnaden, für den sein gesellschaftlicher Abstand 
		zum Bürger- und zum Bauernstand Bestandteil göttlicher Ordnung war. Das 
		Hauptaugenmerk seiner Herrschaftspolitik galt der Sicherung seiner 
		gräflichen Steuerbasis, seinem standesgemäßen Leben, das Wohl der Bevölkerung hatte er nicht primär 
		im Blick. Er setzte seine wirtschaftlichen Eigeninteressen daher über 
		die seiner Landeskinder und auch über die der Bremer Nachbarn, wie die 
		Durchsetzung des Weserzolls zu deren Lasten zeigt. Andererseits war er 
		kein rücksichtsloser Gewaltherrscher, was gerade in seiner Zeit nicht 
		selbstverständlich war, er kümmerte sich um die Ausstattung der 
		Landeskirche ebenso wie um die Linderung materieller Not bedürftiger 
		Untertanen. Der Graf war ein lebendiger Mensch mit Vorzügen und Fehlern.
		(S. dazu Friedrich-Wilhelm Schaer, Art. Graf Anton 
		Günther, Biographisches Handbuch zur Geschichte des Landes Oldenburg, 
		Oldenburg 1992, S. 37-40.)Das alles sollten die heutigen Oldenburger wissen, genauso wie sie zu 
		Recht nicht vergessen haben, dass der Graf in einer sehr kriegerischen 
		Epoche den Frieden für sein Land dauerhaft zu wahren wusste, schließlich 
		betrieb er aktive Neutralitätspolitik. Das zweifellos vor allem aus 
		wirtschaftlichem Eigennutz, doch die Bevölkerung profitierte weitgehend 
		von der Neutralität ihrer Grafschaft, in der die Lage längst nicht so 
		schlecht war wie in den vielen kriegszerstörten Gebieten Deutschlands.
 Dass Anton Günther ein absoluter Regent zur Zeit der Monarchie war, kann 
		man ihm nicht vorwerfen, da er sich seine Lebenszeit und seinen 
		gesellschaftlichen Stand kaum selbst ausgesucht haben dürfte und 
		seinerzeit kein demokratisches Regierungsmodell als Alternative 
		existierte. Er hat auch, um es überzubetonen, kein Nazi-Parteibuch im 
		Keller und keine Parteispenden- oder Korruptionsaffäre am Hals gehabt. 
		Man kann ihm aber seinen permanenten und insgesamt erfolgreichen Einsatz 
		für Frieden im Lande und Schutz der Stadt Oldenburg zugute halten. Im Gegensatz 
		zu so manchen seiner und unserer Zeitgenossen ist er damit durchaus 
		denkmalwürdig.
 Eine gute Möglichkeit, mit einem Anton Günther-Denkmal Geschichtswissen 
		der Bevölkerung aktiv zu gestalten und die Verkürzung auf populäre 
		Legenden einzudämmen, besteht darin, diesem eine Erklärungstafel 
		beizufügen; so wie es in Museen allgemein üblich ist, Ausstellungsstücke 
		mit wissenschaftlicher Beschreibung zu versehen. Darauf lässt sich 
		darstellen, dass der Graf ein absolutistischer Herrscher seiner Zeit 
		gewesen ist, vor allem eigenwirtschaftliche Interessen verfolgt und 
		seine Untertanen patriarchalisch kurz gehalten hat, ihnen aber auch mit 
		religiös fundierter Verantwortlichkeit begegnet ist und das Land 
		Oldenburg nach Kräften aus dem 30jährigen Krieg herausgehalten hat – 
		also keineswegs ein ausgesprochener „Bürgergraf“ war aber sicher mit 
		mehr Umsicht und Milde regiert hat als so mancher seiner Vorgänger und 
		Standesgenossen.
 
		Kunstfragen Das Bild des 
		Grafen in der Bevölkerung scheint geradezu eisern auf die Zeichnung 
		fixiert zu sein, in welcher er mit Grafenhut auf dem Kopf und Stab in 
		der Hand auf seinem barock-langbehaarten Lieblingspferd reitet, weshalb 
		ihn die Stiftergruppe wie selbstverständlich in ebendieser Pose wiederum 
		in Metall, in Bronze gießen ließ. Es wäre gestalterische Überlegungen 
		unter Geschichtsfachleuten wert gewesen, ob die bekannteste auch die 
		ideale Darstellungsform ist. Der Verfasser selbst hat lange vor Beginn 
		der aktuellen Diskussion ein Anton 
		Günther-Denkmal grundsätzlich befürwortet und dabei ebenfalls die 
		Form des zeitlosen Klassikers „Graf auf Kranich“ erwogen, weil sie der 
		Bevölkerung am eingängigsten ist und man nicht erst lang erklären 
		müsste, um wen es sich handelt, ehe man im Denkmalzusammenhang 
		Oldenburger Geschichte erläutern könnte. Alternativ, so der Verfasser damals, ließe sich Anton Günther 
		prinzipiell „auch ‚zu Fuß’ in einem Denkmal darstellen, das der 
		geschichtlichen Bedeutung des Grafen für Stadt und Land Oldenburg 
		angemessen wäre“ – zumal Anton Günther zu Lebzeiten auch in dieser Weise 
		abgebildet wurde. Selbst wenn er in unser „Erinnerung“ immer nur reitet, 
		ist er doch gelegentlich zu Fuß gegangen, wie zeitgenössische 
		Darstellungen seiner Person in Herrscherpose und als Privatmann zeigen.
		(Geschichte des Landes Oldenburg, 4. Auflage 1993, 
		Abbildungen S. 176, S. 178.)
 Trotzdem wäre ein Reiterstandbild gerade diesem Grafen angemessener; 
		nicht nur, weil er Pferdezüchter und -liebhaber war, und nicht nur wegen 
		der Geschichte mit den Pferdegeschenken, die zwar übergewichtet aber 
		doch wahr sind. Sondern weil das Denkmal auf diese Weise wohl dem 
		historisch-originalen Lebensgefühl Graf Anton Günthers am nächsten 
		kommt, und seiner Zeit, in der sich ein Herrscher gerne offiziell zu 
		Pferde präsentierte. Diese Tiere waren über ihre Funktion als 
		alltägliches Last- und Verkehrsmittel hinaus bei entsprechendem Wert 
		zugleich Status- und Herrschaftssymbol (wie heute Autos). Wer darin 
		„Werbung für die Monarchie“ sieht, hat zwar die monarchische 
		Herrschaftssymbolik dekodiert, blendet aber die eigentliche Intention – 
		die geschichtsdarstellerische Funktion – eines solchen Denkmals aus, das 
		einen bemerkenswerten Aspekt der Vergangenheit wiedergeben, nicht aber 
		diese Vergangenheit in die politische Gegenwart übertragen will.
 Insofern ginge auch die Annahme fehl, Reiterdenkmäler seien heute 
		generell nicht mehr zeitgemäß. Menschen unserer Zeit oder jüngster 
		Vergangenheit wird man in der Tat nur zu Pferde darstellen können, wenn 
		dies einen besonderen Bezug zu ihrem Leben oder ihrer speziell zu 
		ehrenden Leistung hat. Das trifft auch auf Anton Günther zu, doch bei 
		seinem Denkmal geht es eben nicht um die heutige Zeit sondern um ein 
		historisches Abbild einer vergangenen Epoche, um ein 
		Geschichtsdenkmal. Eine Geschichtsdarstellung in Form einer 
		historisch korrekt wiedergegebenen Persönlichkeit ohne beigefügte 
		wertende Symbolik wie Friedenstauben, Füllhörner (für Wohlstand), 
		Schriftzüge mit Vaterlandselogen und dergleichen wird schwerlich mit 
		altertümlich-untertäniger Fürstenhuldigung gleichzusetzen sein, zumal 
		wenn die Figur mit ausgewogenem Beitext kritisch begleitet wird. 
		Vielmehr könnte solch ein anschaulich realistisches Denkmal ein 
		didaktisch nutzbares Fenster in die Oldenburger Vergangenheit sein. 
		Damit würde man en passant sogar diejenigen erreichen, die ein Museum 
		nicht betreten und sich mit Geschichtsliteratur nicht beschäftigen 
		mögen. Möglicherweise könnte ein Anton Günther-Denkmal aber dazu 
		einladen, wenn sich 2017 der Todestag des Grafen zum 350ten Male jährt, 
		was vielen Oldenburgern Anlass sein wird, sich einmal näher mit der 
		Geschichte um den Grafen zu beschäftigen.
 Das angebotene Grafen-Denkmal bekommt einen zusätzlichen geschichtlichen 
		Nebenaspekt durch den Umstand, dass es in Oldenburg – außer 
		Verwaltungs-, Garnisons- und Garten- auch Pferdestadt – zwar 
		Pferdeplastiken aber kein wirkliches Reiterdenkmal gibt. Obwohl es sich 
		aufgrund der geschichtlichen Bedeutung des Reitens anbieten würde, ist 
		in dieser Form bislang kein offizielles in der Stadt vorhanden. 
		Vielleicht weil der spezielle Anlass fehlte – geritten wurde schließlich 
		überall, den nun der Oldenburger „Pferdegraf“ bieten könnte, vielleicht 
		eher auch aus Kostengründen, die heute durch das Geschenk entfallen 
		würden, wurde das Thema nie aufgegriffen; nicht einmal beim Denkmal der 
		91er Dragoner, das einen Löwen zeigt. So könnte ein unmilitärisches 
		Anton Günther-Denkmal stellvertretend für alle anderen Reiter der 
		Oldenburger Vergangenheit stehen und auch auf die lebendige Gegenwart 
		des Reitsports und des Freizeitreitens hinweisen.
 Ob das 
		Denkmal diese Funktionen erfüllen kann, wird sich möglicherweise nicht 
		zeigen, falls es gar nicht im öffentlichen Raum aufgestellt wird. Denn 
		Oldenburger Künstler und Kunstexperten lehnen das Geschenk ab, weil es 
		ohne künstlerischen Wert sei. Das ist nun ein Argument, das genauso 
		schwer zu wiederlegen wie zu belegen ist. Sicher gibt es objektive 
		Kriterien für den Wert von Kunst (wobei nicht der Geldwert gemeint ist), 
		vieles bleibt aber persönlicher Geschmack der Betrachter. Aufgrund der 
		deutschen Diktaturerfahrungen ist man im Falle solch apodiktischer 
		Begründung verbunden mit obrigkeitsähnlicher Durchsetzungsmacht rasch 
		beim Zensurvorwurf, der wie der Vorwurf des Unkünstlerischen beides sein 
		kann: gelegentlich überzogen, manchmal gerechtfertigt. Hinter einem „Un-Kunst“-Argument 
		kann sich allerdings auch verstecken, wer in einem falsch verstandenen 
		Reflex auf zwölf Jahre Nazizeit Denkmäler für ältere deutsche Geschichte 
		(wie diese selbst) generell ablehnt und dies nicht offiziell zugeben 
		mag. Solch ein einseitiges Geschichtsbild werden Kunstliebhaber und 
		Geschichtsbewusste sicher nicht vertreten wollen. Dem Standbild wurde ebenfalls nachgesagt, es sei ohne eigenen Wert, weil 
		es sich „nur“ um Auftragskunst handele. Demnach wären dann sämtliche 
		durch historische Herrscher und wohlhabende Privatleute beauftragen 
		Kunstwerke keine solchen sondern lediglich profane Gebrauchsgegenstände. 
		Man gehe in Gedanken durch die berühmten Werke der älteren 
		Kunstgeschichte, die zu einem Großteil „nur“ in Auftrag der Geldgeber 
		entstanden sind, und überprüfe seine Beurteilung.
 Der Dresdener Bildhauer Walter Hilpert, Erschaffer des Grafen-Denkmals, 
		hört gewiss „gerne“, dass hiesige Kollegen ihm ein adäquates 
		Kunstverständnis absprechen und seiner Statue damit die nötige 
		Schaffenshöhe. Man kann verstehen, dass stadtoldenburger Künstler hier gerne 
		zum Zuge gekommen wären und die Denkmalausführung nur ungern einem 
		Externen überlassen, der aber wenigstens von dem aus Hude und damit aus 
		dem Oldenburger Land stammenden Künstler Bernd Eylers vorgeschlagen 
		wurde und der Anschauung nach – die Statue des bekannten Oldenburger 
		Pferdes Donnerhall in der Langen Straße stammt von ihm – ein Meister der 
		naturalistischen Pferdedarstellung ist. Der reitende Graf erscheint auf 
		den Fotos ebenfalls realistisch wiedergegeben, so dass gar kein Zweifel 
		an der Professionalität des Bildhauers aufkommen sollte.
 Mit der 
		grundsätzlichen Frage „Was ist Kunst?“ wurde, angestoßen durch die 
		Denkmalkritiker, das ganz große Fass aufgemacht, dass wir hier kurz mit 
		anstechen aber keinesfalls bis zur Neige leeren wollen. Die eigentliche Frage lautet doch eher: „Wer definiert, was ‚Kunst’ ist“ 
		– die Geisteswissenschaften allein, oder auch die Künstler selbst, und 
		hat die Bevölkerung mit durchschnittlich weniger abstraktem Geschmack, 
		die durch Steuern aber doch die meisten öffentlichen Kunstanschaffungen 
		bezahlt, dabei mitzureden? Dürfen umgekehrt heutzutage einzelne 
		wohlhabende und großzügige Mäzene ihren persönlichen Geschmack allen 
		Anderen vorschreiben? Muss man fragen, was schwerer wiegt: Klasse, Masse 
		oder Kasse – oder braucht man nicht vielmehr alle drei, um 
		gegenständliche Kunst in der Gesellschaft zu etablieren?
 Der in der Bevölkerung ausgeprägte Wunsch nach „erkennbarer gefälliger 
		Gestalt“ von Kunstwerken kollidiert zuweilen mit dem gelehrten 
		Kunstverständnis offizieller Fachleute. Um künftige Misshelligkeiten zu 
		vermeiden, will die Stadt Oldenburg „Leitlinien für Kunst im 
		öffentlichen Raum“ ausarbeiten und deren Durchsetzung dann wohl streng 
		überwachen. Durch ein Gremium, das demokratisch durch freie, gleiche und 
		geheime Wahlen legitimiert ist? Dürfen sich nur Fachleute aus Kunst und 
		Kultur zur Wahl stellen, oder auch Vertreter der Mehrheitsbevölkerung, 
		und wie ist die Stimmgewichtung? Kann es so etwas wie Konsenskunst per 
		Abstimmung überhaupt geben, sofern sie sich nicht kulturell bedingt über 
		einen langen Zeitraum entwickelt hat?
 Weil Experten (oft in bester Absicht) niemals wünschen, dass Laien ihre 
		fachlich gut begründeten Entscheidungen beeinflussen können, wird es 
		wohl weniger demokratisch zugehen, und das muss nicht schlecht sein. Es 
		ist bereits von anderer Seite richtig gesagt worden, dass echte Kunst 
		nicht per Mehrheitsentscheid definiert werden kann. Umgekehrt können 
		Fachleute unmöglich allein festlegen, was Kunst und Kultur insgesamt zu 
		sein hat, weil diese niemals allein die gegenwärtige Kultur gestalten 
		können – allenfalls rückblickend analysieren und bewerten, ohne dabei 
		die Freiheit heutiger Kunstausübung reglementieren zu wollen. Ohne das 
		Volk lässt sich keine Kulturnation machen, ohne einzelne herausragende 
		Künstler und Kulturspezialisten aller Sparten aber auch nicht. 
		Mehrheitsmeinung ist nicht automatisch die bessere, umgekehrt ist es 
		aber auch nicht zwingend, dass Expertenmeinung in jedem Fall richtiger 
		sei, wenn Fachleute bei ihrer Entscheidungsfindung allzu sehr auf ihr 
		eigenes Fach fokussiert wären und das Große Ganze bzw. fachfremde 
		Relevanzen aus dem Blick verlieren sollten. Im Idealfall ergänzen sich 
		schlicht beide Seiten. Der Verfasser ist für sich zu der Meinung 
		gekommen, dass kulturelle Vorgaben durch befähigte Spezialisten 
		zweckdienlich sind, solange diese Einwände von Laien immer als Chance 
		zur Überprüfung, als nötiges Korrektiv begreifen, denn niemand ist 
		perfekt.
 Im Zuge der 
		öffentlichen Denkmaldiskussion ist ein Gegensatz zwischen 
		traditionell-gegenständlicher und modern-abstrakter Kunst aufgekommen, 
		der angesichts freier Entscheidungsmöglichkeit in einer (post)modernen 
		Kultur nicht zwingend ist. Vielmehr kommt es darauf an, was man 
		darstellen will, welche Werkaussage man erzielen will, schließlich 
		sollten Form und Inhalt einander bedingen. Um der Gegenwart Raum zu geben, braucht eine Gesellschaft zweifellos 
		künstlerische Ausdrucksformen, in denen die aktuelle Zeitströmung leben 
		kann. Sie sind auch für bedeutungsgeladene Denkmäler angemessen, 
		besonders wenn diese zeitgenössische Sachverhalte darstellen. Es steht 
		jedem Künstler frei, dies auch für geschichtliche Inhalte oder Personen 
		zu versuchen. In Elsfleth, ausgerechnet in der den Grafen stets 
		kritischen Wesermarsch, steht seit 2008 ein 1,50 m hohes in moderner 
		Form gestaltetes Anton Günther-Reiterdenkmal quasi als Gegenentwurf zum 
		aktuell diskutierten Oldenburger Denkmal. Es wurde vom Oldenburger 
		Künstler Michael Ramsauer geschaffen und, als interessante Parallele zu 
		Oldenburg, vom Elsflether Mäzen Horst Werner Janssen privat gestiftet. 
		Ebenfalls in Bronze gegossen zeigt es Graf und Pferd fast ganz ohne 
		übliche Attribute, die Haare des Pferdes etwas kürzer, den Grafen 
		barhäuptig ohne jeglichen Gestand in der Hand, beide in weich 
		zerfließender Gestalt. Man sollte als Künstler einen Grund haben, 
		Geschichtliches so darzustellen, nach Interpretation des Verfassers zum 
		Beispiel, um die seitdem verflossene Zeit herauszustellen. Es aber nur 
		zu tun, weil man es unbedingt anders machen will als die Vorfahren, 
		hieße noch nicht, eine angemessene Formensprache gefunden zu haben. So 
		wie die traditionell gestaltete Reiterfigur eben wegen ihres 
		historischen Ausdrucks kritisiert wird, so kann die moderne gerade wegen 
		unhistorischer Symbolik kritisiert werden: Kein Graf wäre jemals ohne 
		das Herrschaftszeichen Grafenhut ausgeritten, und jeder Reiter hätte 
		zumindest eine Gerte dabei, wenn schon keinen modernen Schutzhelm.
 Friedliche Koexistenz der Kunstrichtungen bedeutet „leben und leben 
		lassen“ für Anhänger beider Richtungen, der traditionellen und der 
		modernen. Demnach kann niemand billigerweise verlangen, dass Teile des 
		gestalterischen Schaffens nicht bewusst von moderner Formensprache 
		abweichen können, gerade wenn sie Themen behandeln, die nicht der 
		Gegenwart entspringen. Was spricht dagegen, ein Geschichtsdenkmal, das 
		„nachträglich“ an geschichtliche Ereignisse oder Personen erinnert, in 
		der ihm gemäßen Zeitsprache, also gegebenenfalls historisierend zu 
		gestalten, solange damit nicht über einen didaktischen Lehrzweck hinaus 
		die Denkungsweise vergangener Epochen wiederaufgelebt oder ein original 
		historisches Kunstwerk vorgetäuscht werden soll, sondern das Werk 
		lediglich der Veranschauung von Geschichte dient? Natürlich lässt sich 
		alte Geschichte auch in gegenwärtiger Formensprache gelungen darstellen, 
		sie kann aber leicht deplaziert wirken, wenn sie weniger auf den 
		geschichtlichen Kern zielte als vielmehr nur ein zweckfreies Spiel mit 
		modernen Möglichkeiten darstellte. Als sehr freies Beispiel dazu wäre 
		Graf Anton Günther auf einem Oldenburger Fahrrad eine gelungene 
		scherzhafte Anspielung auf unsere eigene Gegenwart, würde der 
		historischen Wirklichkeit seiner Zeit aber überhaupt nicht gerecht und 
		könnte deswegen nicht als Denkmal für Geschichte taugen.
 Ab besten ist darum wohl die bereits praktizierte Mischung aus beidem, 
		im öffentlichen Raum je nach Anlass außer Modernem auch ältere Formen 
		zuzulassen und neben Abstraktem auch Gegenständliches aufzustellen. Ein 
		gelungener Kompromiss: Experten zeigen der in Kunstbelangen oft 
		traditioneller denkenden Bevölkerung neue Möglichkeiten, akzeptieren 
		aber die gleichzeitige Relevanz älterer Ausdrucksformen in der Gegenwart.
 Entsprechend ließe sich das angebotene ganz im Stile des 17. 
		Jahrhunderts gestaltete Denkmal des Barockgrafen als bewusste 
		Historisierung begreifen und durchaus im öffentlichem Raum platzieren, 
		der in der Stadt Oldenburg arm an geschichtlichen Zeugnissen dieser Art 
		ist. Man will damit gar nicht erst den Eindruck eines avantgardistischen 
		Kunstwerkes machen, darf gleichzeitig aber auf keinen Fall den eines 
		alten historischen Denkmals erwecken, schließlich ist es nur ein 
		rückblickendes geschichtliches. Deshalb gehörte unbedingt das 
		Entstehungsdatum mit auf die Erläuterungstafel, damit auch bei 
		unbedarften Betrachtern nie ein Zweifel aufkommen könnte.
 Trotz all 
		dieser bedenkenswerten Kunstbelange geht die öffentliche Diskussion 
		diesbezüglich teilweise am Thema vorbei. Sie ist auf manche falsche 
		Fährte geraten, die von der eigentlichen Kernfrage wegführt. Es geht den 
		Stiftern schließlich nicht um die Durchsetzung einer bestimmten 
		Kunstauffassung, sondern sie wollen schlicht ein Geschichtsdenkmal für 
		den Grafen Anton Günther aufstellen; und haben möglicherweise nicht 
		bedacht, in welche – aus ihrer Sicht – Irrwege sich die öffentliche 
		Debatte verlaufen kann. Denn die hier noch weiter zu diskutierende Frage lautet nicht, ob das 
		angebotene Denkmalsgeschenk „Kunst“ sei, sondern ob das Denkmal den 
		Erinnerungsgegenstand, den historischen Oldenburger Grafen, angemessen 
		wiedergibt. Falls man sich einmal dazu durchringen kann, die Bevölkerung 
		per demokratischer Abstimmung entscheiden zu lassen, dann natürlich 
		nicht über Kunstfragen, sondern ob und wo ein Denkmal für Regional- und 
		Stadtgeschichte, die Erinnerung an einen trotz Einschränkungen im Sinne 
		der Bevölkerung verdienten Landesherren, im öffentlichen Raum 
		aufgestellt werden soll.
 
		 Das Wandgemälde des Grafen 
		am Hotel Graf Anton Günther in der Oldenburger Innenstadt. Foto: Martin 
		Teller, 6.1.2012.
 
		Andere 
		Grafenzeugnisse Kehren wir 
		zurück zum eigentlichen Thema und widmen uns einer grundsätzlichen 
		Überlegung. Ist ein Geschichtsdenkmal für den Grafen Anton Günther in 
		Oldenburg nicht entbehrlich, wo es doch schon viele Erinnerungen an ihn 
		in Stadt und Region gibt? Für Menschen, die generell keinen Sinn für Geschichte haben, ist 
		jegliches Zeugnis davon überflüssig oder lästig, was manche betont 
		herausstellen, weshalb sie auch nichts mit einem Grafen-Denkmal 
		anzufangen wissen. Den Standardkommentar „zu teuer“ haben die Stifter 
		mit ihrem Geschenkangebot freilich unterlaufen. Die geschichtsbewussten 
		Teilnehmer der öffentlichen Diskussion können dagegen in der Tat leicht 
		eine Reihe von Stätten aufzählen, an denen Anton Günther in der 
		Hauptstadt seiner alten Grafschaft bereits verewigt wurde: das 
		Wandgemälde am Hotel „Graf Anton Günther“ in der Innenstadt, ein großes 
		Mosaik an der „Graf Anton Günther-Schule“, beide mit typischem Bild des 
		Grafen auf Kranich, im Schulnamen selbst, in einem Straßennamen, in 
		Vereins- und Firmennamen, natürlich auch in Dauerausstellungen des 
		Stadt- und des Landesmuseums, die Lebensaspekte bzw. teilweise die 
		originale Wohnumgebung des Grafen zeigen.
 Bemerkenswert ist eine 2006 von dem Abiturienten Florian Müller 
		erstellte Figur, die vor der genannten Schule steht und ebenfalls den 
		reitenden Grafen Anton Günther in etwa lebensgroßer Proportion 
		darstellt. Sie besteht aus dem derzeitigen „Modematerial“ für 
		Außenkunstwerke: aus rostigem Eisen, und zeigt Ross und Reiter nicht als 
		Vollplastiken sondern geformt als ein hindurchsehbares Netz aus 
		Metallgestänge. Der gräfliche Kopf wird nur durch einen Hut 
		symbolisiert, der auf einer Metallstange steckt, die Rückgrad und Hals 
		darstellt. Der „Graf“ streckt in seiner rechten Hand einen Metallstab 
		vor. Das „Pferd“ hat eine bis zum Boden reichende Mähne und einen 
		ebensolchen Schweif, die beide aus Metallketten geformt sind. Trotz der 
		eher abstrakten Darstellungsweise erkennen Oldenburger anhand der 
		bekannten Attribute – Reiter, Hut, Stab, Pferd mit langer Mähe und 
		Schweif – sofort, um wen es sich handeln soll. Es ist wohl noch nie 
		vorher jemand auf die Idee gekommen, Graf Anton Günther auf solch 
		erfrischend unkonventionelle Weise zu zeigen. Noch in den 1950er Jahren 
		wäre die Skulptur ein Skandal gewesen. Sie erscheint als geradezu 
		professioneller Gegenentwurf zu traditionelleren Plastiken, zeigt mithin 
		bereits die moderne Bearbeitungsweise, die manche Künstler für 
		unerlässlich halten. Das Schüler-Denkmal zeugt von erfrischender 
		Unkonventionalität, von jugendlicher Unbefangenheit und 
		Geschichtsbewusstsein. Denn auch der Abiturient ist nahe am historischen 
		Thema geblieben und hat sogar nicht auf „Kranich“ verzichtet, eben weil 
		er wusste, dass eine entsprechende Formensprache sofort auf den 
		zugehörigen geschichtlichen Inhalt verweist. Das spricht bei Graf Anton 
		Günther für die Darstellung als Reiterstandbild.
 Da haben wir doch schon ein Grafen-Denkmal in Oldenburg, und ein 
		originelles dazu? Nur bedingt. Zum einen widerspricht die hier gelungene 
		moderne Adaption des Themas nicht der obigen These, dass sehr moderne 
		Gestaltungsformen historischen Inhalten oft unangemessen sein können, 
		zumal wenn sich ein Denkmal seriös und nicht nur scherzweise mit einem 
		Geschichtsthema auseinandersetzen soll. Sie widerspricht auch nicht der 
		Forderung, dass es umgekehrt als künstlerisches Stilmittel möglich sein 
		muss, thematisch begründet ein Werk bewusst historisierend zu gestalten. 
		Außerdem ist das „Grafengerippe“ vielleicht gar nicht dauerhaft zu 
		betrachten (was bedauerlich wäre), da in Schulbesitz, und damit gar kein 
		eigenes Denkmal der Stadt. Die Schüler-Skulptur ist ebenso wie die 
		großen Grafenwandbilder genauer hinterfragt überhaupt kein Denkmal im 
		eigentlichen Sinne, denn diese Werke sind nicht bewusst zur Erinnerung 
		an Geschichte geschaffen, trotz historischer Anleihen illustrieren sie 
		eher vordergründig den Namen der Schule und des Hotels, als dass sie 
		Grafengeschichte und Landesgeschichte darstellen wollten. Dem pfiffigen Werk des 
		Abiturienten sei eine lange Existenz gegönnt, ein offizielles 
		Grafen-Denkmal in Oldenburg ersetzt es nicht, kann aber einen 
		interessanten Kontrapunkt dazu setzen.
 Das gilt auch für die Museumsausstellungen, die einen anderen Charakter 
		haben als ein jederzeit zugängliches Freiluftdenkmal, das in einer Figur 
		(und einer Texttafel) ausdrücken muss, wozu Museen mitunter ganze Räume 
		und ein Kaleidoskop von Darstellungsmitteln haben. Die Verwendung des 
		gräflichen Namens auf vielerlei Weise spricht auch nicht gegen ein 
		dreidimensionales Anton Günther-Denkmal, das es im Oldenburger Stadtbild 
		noch nicht gibt. In der alten Hauptstadt, dem zentralen Erinnerungsort für Landesgeschichte, ist es 
		aufgrund seiner sowohl stadt- als auch landesgeschichtlichen Aussage 
		passend platziert, unabhängig von allen weiteren Zeugnissen des Grafen 
		im Oldenburger Land. In Form der angebotenen Skulptur wäre das Denkmal 
		ein „Gemälde zum Anfassen“ aus dauerhaftem Material, das wie oben 
		erwähnt geschichtsdidaktisch nutzbar wäre als gleichsam in den 
		öffentlichen Raum installierte Geschichtsfigur, und überdies touristisch 
		als sicher beliebtes Fotomotiv.
 Fast ein 
		Jahrhundert nach Ende der Monarchie und nach bisher 67 Jahren 
		ununterbrochener Demokratie sollte man keine Berührungsängste mit 
		Herrschergestalten der monarchischen Epoche haben. Oldenburg ist über so 
		lange Zeit seiner Geschichte hinweg mit dem Grafen- und Herzogshaus 
		verbunden gewesen, dass man einzelne – besonders herausragende verdiente 
		– Mitglieder dieser Familie in Denkmälern ehren können sollte, und wenn 
		einer der früheren Herrscher außer dem bereits bedachten Herzog Peter 
		Friedrich Ludwig denkmalwürdig ist, dann Graf Anton Günther. Ohnehin 
		geschehen Denkmalsetzungen in dieser Stadt zum Glück nicht einseitig. 
		Sie hat schon etliche denkmalwürdige bürgerliche Demokraten geehrt, wie 
		den Journalisten und Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky, ein 
		kritischer Kopf, der mit demselben am Theaterwall ausgestellt ist, sowie 
		als sitzende Brustfigur am alten Rathaus den trotz unvorteilhafter 
		Brille weitblickenden Oberbürgermeister Theodor Görlitz. All dies trägt 
		zur vom Verfasser so genannten geschichtsindividuellen Gestaltung der 
		Stadt bei, welche unsere gegenwärtige Lebenswelt um die zeitliche 
		Dimension ergänzt.  
		 Das unverkennbare 
		Reiterstandbild vor der Graf Anton Günther-Schule in Oldenburg. Foto: 
		Martin Teller, 6.1.2012.
 
		Ein 
		historisches Detail Wer 
		Geschichtssinn hat, wird sich den Elementen des Vergangen nie unkritisch 
		stellen. Nachdem die seit März 2010 konzipierte Denkmalfigur 
		fertiggestellt und im Sommer 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, 
		haben sich Oldenburger Geschichts- und Kunstexperten öffentlich oder 
		privat damit auseinandergesetzt. Es heißt zwar: „Einem geschenkten Gaul 
		schaut man nicht ins Maul“. In diesem Fall muss man aber vorher genau 
		auf das angebotene Reiterdenkmal schauen, handelt es sich doch um ein 
		Objekt für den öffentlichen Raum, das eben zum Betrachten geschaffen 
		wurde. Als Milde für die Stiftergruppe das Standbild der Stadt zum Geschenk 
		anbot, sagten Fachleute, sie hätten sich eine Beteiligung der 
		Öffentlichkeit gewünscht, was sie sonst nur selten tun, weshalb man 
		davon ausgehen kann, dass die Experten vor Fertigstellung des Denkmals 
		selbst gerne gehört worden wären. Dies allerdings wäre trotz Mildes 
		schlechten Erfahrungen so verkehrt nicht gewesen, wenn man dabei 
		qualifizierte fachliche Unterstützung hätte bekommen können. Oben kam 
		schon zur Sprache, dass zwar an der professionellen Art der 
		Denkmalausführung kein Zweifel bestehen kann. Auch die Kleidung und 
		weitgehend die Ausrüstung des Grafen und die Ausstattung des Pferdes 
		entsprechen soweit ersichtlich der historischen Vorlage. Manchen gefällt 
		die historisierende Ausführung des Denkmals nicht, aber das müsste kein 
		grundlegendes Hindernis bleiben.
 Doch Dr. Michael Reinbold, Leiter der Abteilung Kunstgewerbe des 
		Landesmuseums im Schloss, hat in einem Zeitungsleserbrief 
		(Nordwest-Zeitung, 2.8.2011, Nr. 178) öffentlich darauf 
		hingewiesen, dass in einem figürlichen Detail ein nicht irrelevantes 
		Missverständnis steckt: „Auf dem Urbild von 1667 hält der Graf in seiner 
		ausgestreckten Rechten einen Kommandostab im Segensgestus über sein 
		Oldenburger Land.“ – und nicht wie im angebotenen Standbild eine bloße 
		Reitgerte neben den Pferdekopf. Dieses Detail macht den Unterschied aus 
		zwischen der gemeinten historischen Grafenfigur und einer ungewollt 
		willkürlichen Anton Günther-Darstellung, zwischen einer durchdachten 
		landesherrlichen Haltung und einer ungewöhnlichen reiterlichen 
		Gertenhandhabung, was nicht im Sinne der engagierten Stifter selbst sein 
		kann.
 Die irrtümliche Verwechselung des starren, mehr als fingerdicken 
		historischen Kommandostabes mit einer damals wie heute gebräuchlichen 
		dünnen und biegsamen Gerte dürfte wesentlich zur generellen Ablehnung 
		des Denkmals durch manche Fachleute beigetragen haben: 
		Geschichtsexperten müssen ohnehin gegen ein simplifizierendes Bild Anton 
		Günthers anarbeiten, und nun auch noch gegen ein falsches Bildzitat? Auf 
		einem Pressefoto im Zeitungsartikel zur Vorstellung des Denkmalprojektes 
		ist die Entwurfzeichnung zu sehen, die vielleicht noch den richtigen 
		Kommandostab enthält, einen allerdings schon recht dünnen langen Stab 
		mit Knaufabschluss (Nordwest-Zeitung, 2.3.2010, Nr. 52). 
		Es gibt aufwendig gefertigte Gerten, die ebenfalls einen Knauf am Ende 
		haben, was die Verwechselung erklären dürfte, nicht aber die Umformung 
		zu einem abgewinkelten reinen Gertengriff in der fertigen Skulptur. Bei 
		gewünschter originalgetreuer Wiedergabe einer historischen Figur müsste 
		die künstlerische Freiheit enden.
 Viele denkmalbefürwortende Geschichtsfreunde würden sich sicher nicht an 
		dem scheinbar nur kleinen Fehler stören, wie etliche unter ihnen auch 
		die gräflichen Pferdegeschenke immer wieder übergewichten. Der Verfasser 
		kennt aber seine Historikerzunft, die mit wissenschaftlicher Strenge 
		noch nach Generationen den (Kommando)Stab über jene brechen würde, die 
		Graf Anton Günther ein Denkmal errichtet hätten, das missverstandene 
		politische Ikonographie enthielte, das dadurch die historische 
		Bildaussage in einem wesentlichen Punkt verfälschte und damit der 
		vereinfachten volkstümlichen Sagengestalt des Grafen näher wäre als der 
		eigentlich gewollten Geschichtsperson. An der berechtigten Forderung 
		nach wissenschaftlicher Genauigkeit und Wahrheit kommt man als Fachmann 
		nicht vorbei, selbst wenn man prinzipiell ein Anton Günther-Denkmal 
		befürwortet und auch gegen eine Historisierung nichts einzuwenden hätte.
 Gäbe es das 
		Detail mit dem unkorrekt interpretierten Kommandostab nicht, wäre die 
		Zahl der Kritiker vermutlich kleiner, von denen sich anscheinend etliche 
		an der vorgestreckten Gerte stören, die ihnen wohl nicht wie eine 
		harmlose Zeigegeste vorkommt sondern sie in unhistorischer Verknüpfung 
		an die arrogante Haltung von Herrenmenschen einer ganz anderen 
		Geschichtsperiode erinnert. Dann hätte auch kein Denkmalkritiker dem zäh 
		für das Denkmal eintretenden Milde „versuchte politische 
		Richtungsvorgabe per Reitpeitsche“ vorwerfen können. Denn die Reitgerte, 
		wie sie im Reitsport richtigerweise genannt wird, ist eine 
		Fehlinterpretation auch der Kritiker: Sie sollte in Wirklichkeit eben 
		der symbolhaft segnende Kommandostab des frühneuzeitlichen Landesherren 
		sein. Das Einzige, was man dem früheren Verwaltungspräsidenten des 
		Oldenburger Landes „unterstellen“ könnte, wäre eine Politik mit 
		Marschallstab, Zögerlichen und Kleinmütigen die Richtung weisend. Aber 
		dazu ist dieser Demokrat zu erfahren, zu wissen, dass man niemandem Sinn 
		für Oldenburger Belange oder Mut zum Gestalten befehlen kann. Man kann 
		nur hoffen, dass diejenigen, die entscheiden dürfen, beides auch haben.
		 Die 
		ungeplante Gerte ist ein guter Anlass, noch einmal über alternative 
		Darstellungsformen eines Reiterdenkmals für den Grafen nachzudenken, der 
		nicht permanent als spätere „Oldenburger Geschichtsikone“ mit einem 
		unhandlichen Kommandostab umhergeritten ist, und der auch andere Pferde 
		geritten hat außer Kranich, dessen barocke Haarverlängerung nur wenig 
		alltagstauglich gewesen sein dürfte. Viel eher wird der Graf wie in der 
		reiterlichen Praxis üblich beim Ausreiten eine Gerte dabeigehabt haben, 
		sicher eine besonders aufwendig gefertigte, um falls nötig damit 
		gegenüber dem Pferd seine Körperhilfen zu verstärken; modern für 
		Nichtreiter: bei seinem „Fahrzeug die Gänge zu schalten“, wozu übrigens 
		auch Sporen dienen. Man hätte mit den Formen bewusst spielen können, 
		dann wäre es beispielsweise möglich gewesen, Graf Anton Günther als 
		normalen Reiter darzustellen, mit seitlich angelegter Gerte wie beim 
		Reiten üblich. Denn eine Gerte hält man, wie man als Reiter weiß, 
		normalerweise nicht neben den Pferdekopf, um das Tier nicht nervös zu 
		machen, außer wenn man vielleicht im Hochsommer Pferdebremsen 
		verscheucht. Solch eine ungezwungene Reiterdarstellung des Grafen wäre 
		durchaus neu gewesen und doch nicht unhistorisch. Wenn das Denkmal wegen 
		der zu erwartenden höheren Akzeptanz aber eine dreidimensionale 
		Umsetzung der bekannten Gemälde sein soll, ist ein Kommandostab wegen 
		historischer Korrektheit unerlässlich, und nicht nur wegen des erwähnten 
		praktischen Wiedererkennungswertes des Grafen.  
		Denkmalnutzung Wie der 
		Verfasser könnten auch andere anfangs nicht Eingebundene überlegen, ob 
		das unerwartet angebotene Denkmal nicht doch zur Darstellung der 
		Regionalgeschichte nutzbar gemacht werden kann. Man könnte die fremde 
		Denkmalinitiative als Möglichkeit begreifen, den Prozess im Sinne der 
		Kulturwissenschaften konstruktiv-korrektiv zu begleiten. Ein Denkmal 
		dient schließlich dem erstrebenswerten Zweck des Nachdenkens, das nicht 
		bei den Verdiensten des Grafen enden müsste, sondern bei den Betrachtern 
		auch sein gesamtes persönliches Handeln und seine Zeitumstände kritisch 
		hinterfragen lassen könnte, womit der Bildungszweck erreicht wäre.  Ein 
		wesentlicher Störfaktor ist die Gerte, ein Interpretationsfehler, der aber nicht generell gegen die 
		Errichtung eines Anton Günther-Reiterdenkmals in Oldenburg spricht, und auch nicht 
		endgültig gegen die Nutzung des zur Debatte stehenden, weil sich hier 
		vielleicht noch etwas ändern lässt. Zusammengefasst sind manche Einwände 
		gegen das Standbild bei näherem Hinsehen haltlos, einige durchaus 
		berechtigt, wobei man den Stiftern – die immerhin 
		Gestaltungsvorstellungen haben – nicht ihren engagierten Bürgersinn 
		absprechen kann; und einen gewissen Oldenburger Regionalpatriotismus, 
		der in seiner Unmodernität vielleicht gerade ein Zeichen unserer 
		wandlungsreichen Zeit ist: als Wunsch nach einem verlässlichem 
		Lebensrahmen. Dieser hat seine Berechtigung, indem er Einigen 
		Orientierungsmöglichkeiten in einer unübersichtlichen Welt gibt, Anderen 
		nötigen Rückhalt, sich den Chancen zu widmen, die fließender Wandel 
		immer auch bietet.  Gemäß ersten 
		Politikervorschlägen verlangen die geplanten Leitlinien für öffentliche 
		Kunst in Oldenburg von dieser „hohe künstlerische Qualität, innovative 
		Konzepte und gesellschaftliche Relevanz“. Was das Anton Günther-Denkmal 
		betrifft, ist die qualitative Ausführung durch den erfahrenen Bildhauer 
		Hilpert offensichtlich gegeben. Dass Geschichte und alles, was über sie 
		aufklärt, gesellschaftlich relevant ist, dürfte auch außer Frage stehen. 
		Denn nicht nur unsere augenblickliche Existenz in der absoluten 
		Gegenwart ist für uns von Belang, sondern auch unser Dasein in der Zeit, 
		das uns temporäre Wesen gleichzeitig Teil von planender Zukunft und 
		auszudeutender Vergangenheit sein lässt. Innovativ ist das angebotene 
		Bildnis ganz sicher, wenn man nur an die unkonventionelle Gertenhaltung 
		denkt, aber auch an den Mut, ein historisierendes Werk zu schaffen, dass 
		nach konventioneller Meinung von Experten heute nicht der 
		Mehrheitsrichtung der Kunstschaffenden entspricht. Natürlich hätte man 
		auch andere Darstellungsweisen des Landesgrafen erwägen können, dennoch 
		ist eine „Dreidimensional-Werdung“ eines bekannten Gemäldes ein 
		originelles Konzept, das im öffentlichen Raum „funktionieren“ dürfte.
		Bei der Umsetzung einer innovativen Einbettung des Grafen-Denkmals in 
		die Stadtlandschaft könnten sich viele Menschen hervortun – Stichworte: 
		genaue Standortsuche und Umfeldgestaltung nebst Tafeltext – und der 
		scheinbaren Sagengestalt endlich ein wirkliches Geschichtsdenkmal 
		widmen. Sicherlich ist es möglich, sich dafür unter Kulturexperten und 
		Geschichtsinteressierten mehrheitlich über die folgenden Punkte einig zu 
		werden, wenn nicht sofort dann vielleicht noch im Laufe des 
		gegenwärtigen Jahrhunderts:
 Die geschichtliche Rolle Graf Anton Günthers hängt nicht von 
		vereinfachenden Sagen über ihn ab. Die Neutralitätspolitik des Grafen im 
		30jährigen Krieg hat viele Oldenburger vor schweren Kriegsfolgen 
		bewahrt. Zur Erinnerung daran kann an einem passenden Ort ein 
		zur Reflexion einladendes Geschichtsdenkmal aufgestellt werden, dessen Form den geschichtlichen 
		Inhalt bzw. die Geschichtsperson adäquat wiedergeben muss. Mit diesem 
		Akt der regionalgeschichtlichen Selbstbestimmung soll weder die 
		Monarchie wiedereingeführt werden noch eine Kunstrichtung als die 
		Alleingültige erklärt werden. Niemand, der sich zur Sache höflich und 
		konstruktiv äußert, wird wegen seiner Auffassung herabgesetzt. Anhand 
		der Vorschläge von Kulturfachleuten entscheiden die Oldenburger Bürger 
		mit, welche Denkmäler in ihrer Stadt aufgestellt werden. Die Politik 
		akzeptiert Einigungen der beiden Gruppen und setzt bürgerlichen 
		Mehrheitswillen um, wenn dieser gesetzeskonform ist und auf den 
		Grundsätzen von Ethik und praktischer Vernunft beruht.
 Wenn der 
		Verfasser freilich bis zur allgemeinen Übereinkunft allein entscheiden 
		könnte, würde er die Sache mit einer pragmatischen Lösung abkürzen. Wie 
		bereits dargelegt geht es für Geschichtsfachleute, die einen ideellen 
		oder reellen öffentlichen Bildungsauftrag haben, in der ganzen 
		Denkmaldiskussion vorrangig darum, ob Darstellung und Darstellungsweise 
		einer geschichtlichen Figur auf dem Hintergrund historischer 
		Erkenntnisse vertretbar sind. Die historische Rolle Anton Günthers und 
		seine generelle Denkmalwürdigkeit können unter Fachleuten graduell 
		verschieden beurteilt werden, ebenso der zu verwendende Kunststil. 
		Einigkeit dürfte aber darin bestehen, dass ein historisches Bildzitat 
		korrekt sein muss und der Kommandostab in der Hand des Grafen eben keine 
		unüblich gehaltene Reitgerte ist. Zur Abhilfe sind zwei Lösungsansätze erkennbar. Der simple wäre, die 
		Gerte offiziell als künstlerische Variation eines Kommandostabes 
		umzudeuten. So etwas funktioniert aber eher in der Politik als in der 
		Wissenschaft, und da Oldenburg auch eine Wissenschaftsstadt ist mit 
		vielen Experten, die viel von ihren Fächern verstehen und das fachlich 
		geschulte Denken nicht aus Opportunität einstellen, bietet sich eine 
		zweite nachhaltigere Lösung an: Ungetrübt jeder Materialkenntnis erlaubt 
		sich der Verfasser den pragmatischen und vielleicht wenig 
		künstlersensiblen Vorschlag, die Grafenfigur punktuell so 
		nachzubearbeiten, dass ein wirklicher Kommandostab deutlich erkennbar 
		wird, wie er anfangs – siehe Entwurfsskizze – auch wohl geplant war. 
		Dieser Vorschlag, der einem erfahrenen Künstler handwerklich zuzutrauen 
		ist, versteht sich überhaupt nicht als dirigistischer Eingriff in die 
		Kunstausübung, da es hier gar nicht um eine frei erdachte Skulptur geht, 
		sondern um die vorlagengetreue Wiedergabe einer geschichtlichen 
		Abbildung. Ob nun der Stab etwas verdickt würde, vielleicht durch 
		Überzug einer Bronzeumhüllung, oder zumindest der Hakengriff zum Knauf 
		umgearbeitet würde, damit die Gerte problemlos als Kommandostab 
		durchgehen kann, wäre Sache des Künstlers. Sollte das Bildnis partiell 
		oder ganz umgegossen werden müssen, was anscheinend bis zu einem Jahr 
		dauern kann und im Falle höherer Kosten das Engagement sämtlicher 
		Denkmalbefürworter unter Beweis stellen könnte, dann wäre das nicht 
		schlimm, denn bis zum nächsten geschichtlichen Bezugstermin, dem Anton 
		Günther-Jubiläumsjahr 2017, wären die Arbeiten längst abgeschlossen.
 Mit dieser möglichst einfach zu haltenden Änderung entfiele der fachliche 
		Hauptkritikpunkt an der Skulptur, was die entscheidenden Kunstexperten 
		über den historisierenden Stil hinwegsehen und grünes Licht zur 
		Aufstellung des Denkmals geben lassen könnte. Ein solcher Kompromiss 
		sollte ganz im Sinne des Staatsmannes Milde sein, da das Denkmal doch 
		noch realisiert würde, und auch dem Bildhauer sollte es nicht schwer 
		fallen, da er doch kein Experte für historische Oldenburg-Kunst ist und 
		nicht wissen konnte, wie gravierend sich der Unterschied zwischen einem 
		Knauf und einem Hakengriff für die Akzeptanz seines Werkes auswirken 
		kann.
 
		Die 
		Standortfrage Wenn sich 
		alle Beteiligten einander entgegenkommen und sich soweit einigen 
		könnten, wäre auch der zweite Hauptstreitpunkt dieser Debatte, die Suche 
		nach einem geeigneten Standort für das Graf Anton Günther-Denkmal, wohl 
		schnell abzuarbeiten. Idealerweise läge er innerhalb Oldenburgs als 
		alter Landeshauptstadt, dort dann an einem historischen Ort mit Bezug 
		zur Grafengeschichte. Das wäre, wenn man den Stadtkern betrachtet, am 
		ehesten im ehemals herrschaftlichen Südteil zwischen Lambertikirche und 
		Schloss, nicht im nördlich gelegenen bürgerlichen Teil. Der von vielen 
		Seiten gemachte Vorschlag, das Denkmal solle beim Oldenburger Schloss 
		aufgestellt werden, ist sehr naheliegend, wurde die einstige 
		Grafenresidenz doch ausgerechnet unter Anton Günther zum Barockschloss 
		ausgebaut, dessen Bestandteile noch die heutige Baugestalt maßgeblich 
		bestimmen. Dabei ist es zweitrangig, ob der genaue Standort nun vor, 
		neben oder hinter dem Schloss läge, etwa auf dem Schlossplatz als 
		direktes Pendant zum Denkmal Peter Friedrich Ludwigs, das auch von einem 
		wohlhabenden Privatmann gestiftet wurde, oder auf dem Rasenstreifen 
		nördlich neben dem Schloss, wo besonders darauf zu achten wäre, dass das 
		Standbild nicht den willkürlichen Eindruck einer bloßen Gartenzierfigur 
		machte, oder auch im Pflaster zum 
		ECE-Einkaufszentrum, dem laut Neonbeschriftung sogenannten „Schloss 
		Höfe“. Hier würde das Grafen-Denkmal erheblich besser passen als die drei 
		Bronzebären, welche die Stadt wieder aufgestellt hat, nachdem der Platz 
		umgestaltet und von Berliner Platz ins historisch richtige Schlossplatz 
		umbenannt wurde. Seitdem sind die früheren
		„Berliner Bären“ dort zu einem 
		Fremdkörper geworden und würden besser auf den neuen Berliner Platz im 
		Norden des Hauptbahnhofs umziehen, denn sie sind nicht explizit für den 
		Standort am Schloss geschaffen worden sondern zur Illustration (irgend)eines 
		Berliner Platzes wo auch immer. Durch Wiederaufstellung auf dem 
		nunmehrigen Schlossplatz hat man die drei Bären aus ihrem 
		Sinnzusammenhang gerissen und von einem Staatsdenkmal zu bloßen 
		Tierfiguren degradiert. Die geplanten Richtlinien öffentlicher Kunst 
		beinhalten hoffentlich auch den Aspekt Standortrelevanz.
 Ein anderer möglicher Ort für das Anton Günther-Denkmal wäre die 
		Grünfläche südlich des Schlossgebäuderinges, etwa anstelle der 
		„Liegenden“, die ohnehin besser auf die große Liegewiese in den 
		Schlossgarten passt, wo dieses moderne Kunstwerk mehr Sinn und Beachtung 
		fände. Der Reitergraf könnte hier nach Süden ausgerichtet werden, mit 
		Blick auf den Damm, Teil der wichtigsten historischen Fernstraße 
		Oldenburgs, über die Anton Günther oft mit seinem Gefolge in Richtung 
		seiner Jagdreviere bei Hatten, Hude und Dingstede geritten ist. Bei 
		konsequenter gleichwohl historisch verkürzender Betrachtung Anton 
		Günthers als „Friedensfürst“ könnte man zwar eine Aufstellung des 
		Standbildes auf dem Friedensplatz neben der Friedenssäule erwägen, doch 
		jener Ort hat keinen geschichtlichen Bezug zu dem Grafen. Der wäre 
		eventuell noch innerhalb des „herrschaftlichen“ Wallringes gegeben, der 
		schon zu Anton Günthers Zeiten die später noch ausgebauten 
		Befestigungsanlagen der Stadt enthielt, nicht aber im heutigen 
		Schlossgarten, den es zu seiner Zeit noch gar nicht gab, wo eher das 
		Denkmal des Parkgründers Peter Friedrich Ludwig einen sinnvollen Platz 
		hätte. Als ebenfalls denkbare Lösung bietet sich für Geschichtsbewusste 
		der Bereich zwischen Dobbenstraße und Eversten Holz an, praktischerweise 
		wohl am Rande des Holzes zur Meinardusstraße. Denn am alten Eversten 
		Holz hatte sich Graf Anton Günther einen herrschaftlichen Ziergarten 
		anlagen lassen, ein Pendant zum Wunderburgpark seiner Gemahlin in 
		Osternburg. An diesen sogenannten Herrengarten, der längst mit 
		Wohngebäuden überbaut ist, könnte das gräfliche Reiterdenkmal erinnern.
 Angesichts der vielen passenden Standorte müsste man wünschen, dass 
		Oldenburg noch mehr regional- oder stadtgeschichtliche Denkmäler 
		angeboten bekommt. Wenigstens sollte man sich künftig gründliche 
		Gedanken über geeignete Standorte von Kunstwerken und Denkmälern im 
		öffentlichen Raum machen, denn manche der vorhandenen würden an anderen 
		Orten ihren Sinngehalt viel besser zur Wirkung kommen lassen.
 Der von 
		Milde vertretenen Stiftergruppe ist zu wünschen, dass sie mit ihrer 
		unkonventionellen Denkmalinitiative ebenfalls die von ihr beabsichtigte 
		Wirkung erzielt: den Oldenburger Bürgern eine Freude zu machen. Sollte 
		das Denkmal gleichzeitig dauerhaft zur regionalgeschichtlichen Bildung 
		beitragen, könnten sich auch die Kulturfachleute freuen. Natürlich muss 
		akzeptiert werden, wenn nicht Alle mit dem Grafen-Denkmal oder seiner 
		Stilrichtung etwas anfangen können. Man kann aber dessen Intention, an 
		eine Friedensleistung zu erinnern, auf die Debattierenden übertragen und 
		an diese appellieren, einen akzeptablen Konsens zu finden, der den Bezug 
		auf relevante ältere Oldenburger Geschichte in einem Denkmal ermöglicht.
		Mildes intensivem Werben für das Denkmalprojekt verdanken etliche 
		Oldenburger derzeit einen genaueren Blick auf die unbekannten Seiten 
		ihrer bekanntesten Geschichtsperson, sowie ein schärferes Bewusstsein 
		für kommunale Gestaltungsprozesse. Mindestens dafür könnten ihm die 
		Menschen in Stadt und Land tatsächlich danken.
 * * * 
		Zusätzlich 
		zu einem Grafen-Denkmal im frühneuzeitlichen Stile kann sich der 
		Verfasser durchaus auch eine vorsichtige modernere Darstellung des 
		Themas Landesgeschichte vorstellen, die dennoch stilistisch ihren 
		geschichtlichen Inhalten gerecht würde und gleichzeitig in unserer 
		Gegenwart verankert wäre. Der Schlossplatz eignet sich bestens als 
		Erinnerungsort für die Geschichte des ganzen historischen Oldenburger 
		Landes, in dem nicht überall aber doch vielerorts noch ein 
		Zusammengehörigkeitsgefühl besteht. Dies könnte dort symbolisiert werden 
		durch einen „Oldenburger Landesbrunnen“, als Einzelstück weniger 
		wartungsintensiv als die früheren vielen modernen Brunnen, anders als 
		diese randlich gelegen und somit keinen Veranstaltungen im Weg. Der Landesbrunnen wäre bestückt mit ganz verschiedenen plastischen 
		Oldenburg-Motiven in hochwertiger und haltbarer Bronze, wobei sich 
		Geschichte und Symbolik ergänzen könnten: zum Beispiel u.a. ein 
		Landeswappen, Graf Anton Günther en miniature mit oder ohne Ross, 
		wichtige noch stehende und abgerissene Gebäude der Stadt wie alle drei 
		Rathäuser und die Wassermühlen (eventuell mit beweglichem Rad), 
		Hunte-Symbolik, Figuren alter Berufe, stilisierte Darstellungen der 
		Oldenburger Land- und Ortschaften usw., vielleicht gekrönt von einer 
		Grünkohlpalme – als Zeugnis von Geschichtsverständnis, das den Wunsch 
		von „Erdung“ durch Heimatgefühl ernst nimmt und zugleich mit einer 
		gelassenen Leichtigkeit über sich selbst lächeln kann.
 
			
			
				| Martin Teller, 16.2.2012 | 
		
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