| Historische Wohntradition im Schlossgarten  
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		Unter den Eichen von Gut Drielake  
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 Alte Gärten, neue Höfe
 Historische Wohntradition im Schlossgarten
 
		Zum Heidenwall (siehe 
		Reflexionen 5) zeitgleich ein 
		weiterer Heidenschreck: Die Leser der örtlichen Presse erfuhren dieser 
		Tage voller Verwunderung, die erst letztes Jahr eingestellte Leiterin 
		des Schlossgartens, Frau Trixi Stalling, sei entlassen worden. (Zeitungsberichte 
		seit 10.2.2007, hier v.a. NWZ vom 13.2.: „Gartenchefin wegen Wohnungsstreit 
		gefeuert“). 
		 Die 
		Anteilnahme in der Bevölkerung ist groß, denn Frau Stalling hatte sich 
		bereits durch ihr kreatives Engagement einen Namen gemacht. Ihr 
		verdanken es viele Oldenburger, darunter der Verfasser, am Tag des 
		offenen Denkmals im September 2006 erstmals den von einer hohen 
		Backsteinmauer umgebenen Küchengarten betreten haben zu dürfen, der als 
		herrschaftlicher Nutzgarten bzw. als moderner Aufzuchtgarten bis dahin 
		für den Publikumsverkehr gesperrt war. Dieser historische Ort mitten im 
		Oldenburger Schlossgarten – derzeit hauptsächlich eine weite 
		Streuobstwiese – soll zukünftig permanent zugänglich sein, was eine 
		wesentliche Bereicherung der Parkanlage darstellt. 
 
		 
		Der Küchengarten im Schlossgarten zu Oldenburg, mittlerer 
		Teil, Blick nach Nordwesten. Im Hintergrund die ca. 4 m hohe 
		Backstein-Ringmauer. Foto: Martin Teller, 10.9.2006 (FA-XXXI25).
 Anlass der 
		Kündigung durch ihren Vorgesetzten, den Leiter des Landesmuseums für 
		Kunst und Kulturgeschichte (im Oldenburger Schloss) Prof. Dr. Bernd Küster, 
		war offenbar ein Streit um die Frage, ob die Gartenleiterin im 
		sanierungsbedürftigen Hofgärtnerhaus zu wohnen habe. Sie sollte ins 
		Obergeschoss unter dem Dach ziehen, dessen zumeist schräge Wände nur 
		kleine Fenster und keinen Balkon haben, während der Hauptteil des 
		Hochparterres inklusive größtem Raum und Gartenterrasse für 
		Ausstellungen und Veranstaltungen vorgesehen ist. 
		 Prinzipiell 
		ist es zu begrüßen, dass der Schlossgarten einem (Kunst)Historiker untersteht, 
		wird damit doch die geschichtsträchtige Besonderheit des Ortes 
		unterstrichen, was nicht der Fall wäre, wenn dieser wie eine ganz 
		normale Grünfläche verwaltet würde. Aber auch als Fachmann für 
		Vergangenes wird man den Bedingungen und speziell den Wohnbedürfnissen 
		des gegenwärtigen Lebens verständnisvoll gegenüberstehen. Angestellte 
		sind nun einmal keine leblosen Ausstellungsgegenstände, die man beliebig 
		umsortieren kann. Wie alle Gartenpflanzen so braucht auch deren oberste 
		Pflegerin Licht und Raum zum Gedeihen. Ob es zumutbar ist, 30 Jahre – 
		ein ganzes Berufsleben lang und womöglich mit Familie – im Dachgeschoss 
		eines Hauses aus dem frühen 19. Jahrhundert zu leben (1808-11 erbaut, 
		solche Wohnsituationen nannte man in früheren Zeiten 
		„Dienstbotenzimmer“), ist im thematischen Zusammenhang dieser 
		Netzpräsenz allerdings nicht näher zu diskutieren. 
		 Weiterhin 
		ist positiv zu vermerken, dass das ganze Haus bis 2008 zum 200jährigen 
		Bestehen des Schlossgartens gründlich saniert sein soll, was bei aller 
		Rücksichtnahme auf die historische Bausubstanz sicherlich eine sensible 
		Verwendung modernster Materialen und technischer Einrichtungen 
		einschließt, möglicherweise auch größere Dachschrägenfenster. Dabei 
		steht außer Frage, dass danach das Dachgeschoss in dem kleinen Haus in 
		irgendeiner Weise mitgenutzt werden muss. Jeder, der mit historischen 
		wie modernen Immobilien einigermaßen vertraut ist, weiß, wie schnell 
		nicht genutzte, besonders nicht geheizte Räume verfallen. 
 
		 
		Die zum Küchengarten gelegene Südostseite des 
		historischen Hofgärtnerhauses im Schlossgarten zu Oldenburg. Foto: 
		Nordwest-Zeitung, Freitag, 16.2.2007, Nr. 40.
 Auch die 
		Gretchenfrage der Residenzpflicht kann eigentlich nur befürwortet 
		werden. Sicher wäre es sehr zweckmäßig, wenn die „Hofgärtnerin“ hier 
		wohnen würde, um bei Bedarf auch nachts oder am Wochenende vor Ort zu 
		sein (was nicht heißen würde, permanent an Haus und Hofgarten gebunden 
		zu sein). Es mag zudem unseren romantischen Vorstellungen entsprechen, 
		unserer Sehnsucht nach geordneten Verhältnissen, zwischen Gärtnerin und 
		Garten eine räumliche wie ideelle Einheit herstellen zu wollen – in 
		einer Welt, die alles andere als wohlgeordnet und übersichtlich 
		erscheint. Aus historischer Sicht, d.h. genauer aus Sicht des 
		Historikers, hätte die Sache aber den besonderen Reiz der „gelebten 
		Geschichte“, was nicht mit zweckfreiem (oder allenfalls lehrreichem) 
		„Geschichte nachspielen“ zu verwechseln ist. Vielmehr wäre eine im 
		Garten wohnende und arbeitende „Hofgärtnerin“ die Fortsetzung einer 
		sinnvollen historischen Tradition, nur unter modernen Vorzeichen und mit 
		modernen Mitteln, und eben mit einer zu modernisierenden Wohnung. 
		 Dieses 
		gewollte Lebendighalten von Historischem, das ein Historiker gewöhnlich 
		nicht verurteilen wird, enthält in diesem Fall aber einen grundlegenden 
		Fehler: den der Inkonsequenz. Nicht nur der unmittelbare Vorgänger von 
		Frau Stalling, Karl-Heinz Klima, hatte selbstverständlich das ganze Haus 
		zur Verfügung. Das galt gewiss auch schon für die ersten Hofgärtner, 
		Christian Ludwig Bosse und ab 1814 für seinen Neffen Julius Friedrich 
		Wilhelm Bosse, für die und deren Familien es gebaut und unterhalten 
		wurde. Nur als Herzog(sadministrator) Peter Friedrich Ludwig 1817 
		während der Renovierung seines Schlosses darin wohnte, wird der 
		Hofgärtner das Haus einige Zeit für seinen Herrn geräumt haben. Entweder besteht man gemäß dem historischen Hintergrund also auf 
		voller Residenzpflicht der Gartenleiterin, dann ist dieser aber auch 
		entsprechend dem historischen Vorbild (und nach praktischem Verstand) 
		das ganze Haus zur Verfügung zu stellen, und zwar innen leidlich modern 
		gestaltet, denn die früheren Hofgärtner hatten auch ein jeweils 
		zeitgemäßes. Oder man will das Haus für Ausstellungs- und sonstige 
		Zwecke nutzen und damit die wahre historische Tradition eines reinen 
		Wohn- und Verwaltungsbaus stören. Dann muss die Gärtnerin aber woanders 
		in ordentlichen Verhältnissen leben können. Der Museumsdirektor haust 
		schließlich auch nicht in einer Nebenkammer des Schlosses.
 Das 
		Hauptproblem in der Auseinandersetzung dürfte darin liegen, Frau 
		Stalling schon jetzt und ausschließlich ins unsanierte recht beengte 
		Obergeschoss zwingen zu wollen, was sich bereits aus organisatorischen 
		Gründen verbieten müsste, denn während der in diesem Jahr geplanten 
		Renovierung könnte sie dort ohnehin nicht wohnen. Wenn man stattdessen 
		die kulturellen Veranstaltungen in eines der Nebengebäude verlegte (oder 
		gar ein kleines Ausstellungshaus an der Mauer im Küchengarten neu 
		baute), bis zur Sanierung des Wohnhauses mit der Residenzpflicht warten 
		würde und Frau Stalling danach ein modern aber rücksichtsvoll 
		renoviertes historisches Einfamilienhaus, komplett inklusive Erdgeschoss 
		und mit größtem Garten der ganzen Stadt Oldenburg preisgünstig zur 
		Verfügung stellen würde, könnte sich nach Hoffnung des Verfassers der 
		Konflikt zu beider Seiten Wohlgefallen auflösen. 
		 * * * 
		Wenige Tage später meldet die Presse unter 
		dem Titel Schlossgartenchefin darf doch bleiben (NWZ, Freitag, 
		23.2.2007, Nr. 46), man habe sich doch noch einvernehmlich einigen 
		können, womit die Kündigung sowie die Klage dagegen hinfällig werden. 
		Details waren nicht zu erfahren, aber die Hauptsache: Das Hofgärtnerhaus 
		wird auf Landeskosten  renoviert und die Gartenleiterin 
		anschließend dort einziehen. Dies ist ganz im Sinne des Verfassers, 
		lässt sich 
		nun im Schlossgarten doch weiterhin gelebte Geschichte beobachten. 
		* * * 
		Vier Monate später erfuhren die 
		Zeitungsleser auch noch den Rest der Geschichte (NWZ, Donnerstag, 
		28.6.2007, Nr. 148, Stadt bekommt Schlossgarten-Museum): Im 
		Hochparterre des Schlossgärtnerhauses werden bis Frühjahr 2008 zwei 
		Ausstellungsräume zur Geschichte des Schlossgartens eingerichtet und der 
		Wohn- und Bürobereich vom Museumsteil  durch eine Glaswand 
		abgetrennt. Die Schlossgartenchefin zieht ins Obergeschoss, darf aber 
		die Terrasse und den Küchengarten privat nutzen. Da scheint ein 
		tragfähiger Kompromiss gefunden worden zu sein, der beiden 
		Nutzungsansprüchen Raum lässt. Ein Gartenmuseum wird den Schlossgarten 
		zweifelsohne bereichern. 
		  
			
			
				| Martin Teller, 17. und 23.2., 1.7.2007 | 
		
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		Unter den Eichen von Gut Drielake 
				Im Zuge der 
				Heidenwall-Ausgrabung und der geplanten Stadthafensanierung in 
				Oldenburg gerät der dazwischenliegende Hofplatz des ehemaligen 
				Gutes Drielake in den Blick, der historisch, möglicherweise 
				archäologisch und wegen des alten Eichenbestandes auch 
				ökologisch zu interessant ist, um ihn in einer Neubebauung 
				untergehen zu lassen. Entsprechende Gedanken hat der Verfasser 
				in einem Rundschreiben vom 30.9.2007 an einen Personenkreis 
				herangetragen, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Gründen 
				mit der Thematik betraut sind, und deren Zusammenwirken 
				letztlich in Stadtbildpflege mündet. 
					Gut 
					Drielake im Sanierungsgebiet Alter Stadthafen Landschaftsgeschichtlich passende Straßennamen
 
 Sehr geehrte 
					Damen und Herren,  seit einiger 
					Zeit werden die Bürger der Stadt Oldenburg seitens Politik 
					und Verwaltung in die laufende Debatte zur Bebauung des 
					Stadthafens einbezogen. Weil dazu Mitte Oktober ein 
					städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben wird, möchte ich 
					als Historiker rechtzeitig einen Hinweis zur betreffenden 
					Siedlungslandschaft geben, dessen Berücksichtigung bei der 
					weiteren Geländegestaltung wünschenswert wäre. Ich habe ihn 
					einzelnen städtischen Verwaltungsmitgliedern und Archäologen 
					bereits im Zuge der Heidenwall-Grabung vorgestellt.  In der 
					Nordwest-Zeitung vom 11.9.2007 erschien eine Karte, die das 
					Sanierungsgebiet Alter Stadthafen umreißt, das ein Stück 
					östlich über das Bahngleis bei der Huntebrücke hinausreicht. 
					Möglicherweise noch innerhalb dieses Gebietes oder nur 
					wenige Meter östlich davon steht ein kleiner Hain mit hohen 
					Eichen, die das Gut Drielake umgaben. Dieser erstmals im 
					Spätmittelalter erwähnte Einzelhof, der den Grafen von 
					Oldenburg gehörte, wurde [Anfang] der 1990er Jahre 
					bedauerlicherweise abgerissen, ohne dass Haus und Gründstück 
					näher untersucht worden wären. Vor etlichen Jahrzehnten 
					wurde unter Historikern angenommen, das Gut könnte in 
					Zusammenhang mit dem etwa 1 km entfernten Heidenwall stehen 
					und ein zugehöriger Herrensitz gewesen sein. Da wir bislang 
					keinen sicheren Beleg für oder gegen diese These haben, 
					könnten vielleicht noch im Boden vorhandene (bei Umbauten 
					nicht beseitigte) Keramikreste Datierungsanhalte über die 
					Gründungszeit dieses Hofes liefern, der ein wichtiger 
					Kristallisationspunkt städtischer Entwicklung vom 
					Mittelalter bis zur Industrialisierung war. Insofern wäre es 
					sinnvoll, das kleine Areal mit den ohnehin schützenswerten 
					alten Eichen in die Stadthafen-Planungen einzubeziehen und 
					von jeglicher Bebauung auszunehmen.  Wenn der Ort 
					unangetastet bliebe, wäre es mit einer archäologischen 
					Untersuchung gar nicht eilig, die Stätte müsste lediglich 
					als dafür relevant vermerkt werden. Im Prinzip mache ich 
					hier den gleichen kostengünstigen und leicht umzusetzenden 
					Vorschlag wie anfänglich beim Heidenwall, das Flurstück 
					einfach als kleines Stadtgrün im Hafenbereich liegenzulassen.
					 Auf der 
					beigefügten Karte von Anfang[/Mitte] der 1990er Jahre ist das jetzt 
					verschwundene Gutshaus rot [umrahmt, ein jüngeres auch 
					abgerissenes Wohnhaus rot] unterlegt und die Umgrenzung 
					seiner Hofparzelle rot markiert. 
 
					 Lageplan des abgebrochenen 
					Gutes Drielake in 
					Oldenburg-Drielake auf dem Gelände der ehemaligen 
					Wagenbauanstalt, später Fa. Haniel & Co., jetzt Macco-Lager (mit 
					ggü. dem Brief präzisierten Einträgen nach weiterer 
					Forschung). Die historischen Hofländereien waren 
					deutlich größer, sie reichten bis an die heutige Stedinger 
					Straße und westlich über die Gleise hinaus. Markiert ist nur der unmittelbare Hofbereich, in dem 
					vielleicht noch datierbare Hausreste im Boden zu finden 
					wären. Bearbeitung von Teilen der Deutschen Grundkarte 
					1:5.000 Nr. 2815, -21 durch Martin Teller, 30.9./23.10.2007.
 
					Bei der Gelegenheit 
					möchte ich die dafür Zuständigen noch einmal auf meine 
					aktuellen historisch-landschaftlich passenden 
					Straßennamensvorschläge hinweisen und um deren 
					Berücksichtigung bitten. Die Stadt hat sich offiziell zur 
					Maxime gemacht und in einem Verwaltungsverfahren 
					festgeschrieben, bei neu zu vergebenden Straßenbezeichnungen 
					zuerst an alte Flurnamen und geschichtliche Ereignisse zu 
					erinnern. Wie schon im Historienspiegel auf meiner Homepage 
					dargestellt [beim Aufruf 
					zum Schutz des Heidenwalls], habe ich entsprechend für 
					die neue Straße um IKEA zwischen Holler Landstraße und 
					Werrastraße den Flurnamen Wesenbrok vorgeschlagen 
					(analog zu Ellernbrok usw.). Angesichts der geschichtlichen 
					und archäologischen Bedeutung des in diesem Flurstück 
					liegenden Heidenwalls wäre es aber durchaus angemessen, die 
					Straße alternativ Am / Beim Heidenwall zu 
					nennen. (Die Bezeichnung Heidenwallweg wäre 
					demgegenüber ein Scherz, wäre der Wall ohne mein Engagement 
					doch beinahe „weg“ gewesen.) Die Haupterschließungsstraße des Flughafengeländes sollte 
					gemäß dem wichtigsten dortigen Flurnamen Alexanderheide 
					genannt werden, was ich hiermit vorschlage. Vor Anlage des 
					Flughafens erstreckte sich hier eine weite „zivile“ Heide, 
					die seit dem 17. Jahrhundert aber auch als Exerzierplatz 
					genutzt wurde. Solche geschichtlich verwurzelten Namen 
					sollten bei allen Oldenburgern, die an einem individuell 
					unverwechselbaren Gesamtbild ihrer Stadt interessiert sind, 
					auf Zustimmung stoßen.
 Mit 
					freundlichen Grüßen Martin 
					Teller
 
					Verteiler:- Oberbürgermeister Prof. Dr. Gerd Schwandner
 - Bezirksarchäologin Dr. Jana Fries
 - Rats- und Bauausschussmitglieder Ursula Burdiek, Alexandra 
					Reith, Gerd Hochmann, Hans-Richard Schwartz
 - Kulturdezernent Martin Schumacher
 - Baudezernent Dr. Frank-Egon Pantel
 - Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau Hans-Joachim 
					Schatke
 - Leiter des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung Klaus 
					Büscher
 - Leiter der Unteren Denkmalschutzbehörde Friedrich Precht
 - Stv. Direktor des Stadtmuseums Udo Elerd
 - Bürgervereinsvorsitzende von Neuenwege Birgit Kempermann
 - Bürgervereinsvorsitzender von Osternburg-Drielake Helmut 
					Schultheiß
 
 
 Oben: Das abgebrochene 
				Wohnhaus von Gut Drielake (im Lageplan rot unterlegt), Stedinger 
				Straße 141 a, Südost-Ansicht. Im Hintergrund der südliche Arm der zweigleisigen 
				Eisenbahn-Klappbrücke über die Hunte (Baujahr 1952/53). Aufnahme 
				Herbst/Winter 1953 oder 1954.
 Unten: Aus dem Nebel der Geschichte – der wohl nur selten 
				fotografierte rückwärtige Nordgiebel und ein Teil der Westseite 
				des viel älteren ebenfalls abgebrochenen Gutshauses Drielake 
				(Bauernhaus, dessen einstiger Standort im Lageplan rot umrahmt), 
				Bildausschnitt von 1954.
 Fotos freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Dr. Alf 
				Dieterle, dessen Familie in den 1950er Jahren in der 
				Parterre-Wohnung des Wohnhauses lebte.
 
				 
 Wie sich 
				inzwischen herausgestellt hat, liegt der alte Drielaker Hofplatz 
				gerade außerhalb des bisher geplanten 
				Stadthafensanierungsgebietes. Dennoch kann es nicht schaden, 
				frühzeitig auf bedeutsame Stätten innerhalb der ausgedehnten 
				Oldenburger Stadtviertel aufmerksam zu machen. Was wir letztlich 
				unter den Eichen von Drielake finden würden, ist noch gar nicht 
				ausgemacht. Wenn es keine stadtgeschichtlich bedeutsamen Funde 
				sondern nur ein wenig Erholung in einem Kleinpark sein sollte, 
				wäre das auch schon etwas. In die gleiche Richtung zielen die Straßennamensvorschläge, die 
				zu einem gefälligen weil ortsindividuell "stimmigen" Stadtbild 
				beitragen sollen. Es sei daran erinnert, dass sich auf Flurnamen 
				bezogene Straßennamen nicht beliebig innerhalb der Stadtteile 
				verschieben lassen, wie das bei Personennamen meistens möglich 
				ist. Wenn wir schon einmal das seltene Glück haben, einen echten 
				Flurnamen oder einen wiederaufgefundenen Geschichtsort in einem 
				Straßennamen würdigen zu können, dann müssen wir das an seiner 
				einzigartigen historischen Stätte tun.
 
			
			
				| Martin Teller, 17. 10.2007 | 
		
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				Alte Gärten, neue Höfe  Nördlich des 
				Oldenburger Wallringes wurde 2006-2008 das gesamte Areal 
				zwischen Heiligengeiststraße, Georgstraße und Finanzamt neu 
				beplant und bebaut. Für die dort entstandene Straße schlug der 
				Verfasser einen historisch stimmigen Namen vor, der sich passend 
				in das moderne Stadtbild einfügen würde: Schanzengärten.  
				 Mitten in den einstigen 
				Schanzengärten (grün) liegt das 
				moderne Gebäudeensemble „Heiligengeisthöfe“ (um 
				H). Ausschnitt aus der Karte 
				„Oldenburg mit Umgebung 1821“, Niedersächsischer Städteatlas III 
				(Oldenburgische Städte) A 2, hrsg. von der Historischen 
				Kommission für Niedersachsen, Oldenburg 1961. Bearbeitet von 
				Martin Teller, 4.2.2008. Die nachgetragenen zwei Straßennamen 
				sind offizielle Benennungen der 1840er Jahre. 
 Brief des 
				Verfassers vom 17. Januar 2008, Ratsvorlage für den 
				Verkehrsausschuss der Stadt Oldenburg, der für 
				Straßennamenbenennungen zuständig ist: 
					Neuer 
					Straßenname im Neubaugebiet Heiligengeiststraße Sehr geehrte 
					Damen und Herren, gestatten 
					Sie mir einige Worte zu den im Bau befindlichen 
					Heiligengeisthöfen, bei denen auch eine noch zu benennende 
					Straße entsteht. Wie ich erfahren habe, wünscht der Investor 
					wohl einen entsprechenden Straßennamen, um damit Reklame für 
					sein Bauprojekt zu machen. Solch reinen Marketingnamen, die 
					meist nur den Augenblick des Verkaufs oder der Vermietung im 
					Sinn haben, sollten wir grundsätzlich sehr kritisch 
					gegenüberstehen, wenn wir die langfristige Wirkung von 
					Namensgebungen im Stadtbild beachten. 
					Historisch-landschaftlich gewachsene Bezeichnungen sind 
					immer künstlichen vorzuziehen, die niemals denselben Grad an 
					lokaler Originalität erreichen und nur Notlösungen an 
					„geschichtslosen“ Orten darstellen können. Das sieht die 
					Verwaltung ähnlich und hat sich darum zum Ziel gesetzt, 
					Flurnamen und Geschichtsbezeichnungen in Straßennamen zu 
					erhalten. Nun kann man aus ästhetischen Gründen nichts gegen einen 
					Namen „Heiligengeisthöfe“ haben, weil „Hof“ stets Urbanität 
					betont, was am nördlichen Innenstadtbereich eindeutig 
					zutrifft. In Verbindung mit „Heiligengeist“ suggeriert der 
					Name allerdings die historisch falsche Annahme, in dieser 
					Gegend habe sich im Mittelalter ein „Heiligengeistviertel“ 
					um die Heiligengeistkapelle (Lappan) befunden, dabei 
					erstreckten sich am Ort des Neubaus bereits die 
					außenliegenden Verteidigungsanlagen.
 Ein überlieferter spätfrühneuzeitlicher Flurname nennt die 
					damalige Gärtenlandschaft in den geschleiften 
					Festungsanlagen Schanzengärten, und so (vielleicht 
					mit dem schönen Zusatz „In den“) sollte die hier entstandene 
					Straße am besten auch heißen. Man beachte die benachbarte 
					Grüne Straße, die ebenfalls Bezug darauf nimmt. Im 
					Schriftwechsel mit dem zuständigen städtischen 
					Sachbearbeiter Herrn Aden habe ich als Kompromiss 
					Schanzenhöfe vorgeschlagen, weil Hof/Hoff im 
					Plattdeutschen eben auch Garten bedeutet. Der Investor 
					könnte dann an der Hausfront zur Heiligengeiststraße immer 
					noch ein Schild „Heiligengeisthöfe“ anbringen, was sich eben 
					nur auf die heutigen Gebäude bezieht. Um historischen 
					Flurnamen und modernen Gebäudekomplex am deutlichsten 
					unterscheiden zu können, wäre freilich die Kombination von
					Schanzengärten für die Straße und „Heiligengeisthöfe“ 
					für die neuen Häuser ideal. (Die gesamte Baulichkeit hieße 
					dann „Heiligengeisthöfe in den Schanzengärten“).
 Mit diesem 
					Schreiben wende ich mich an Frau Multhaupt von der SPD, Frau 
					Reith von den Grünen und Herrn Schwartz von der FDP, weil 
					sie Interesse an stadtgeschichtlichen Belangen und an zu 
					Oldenburg passenden Straßennamen gezeigt haben. Ich hoffe, 
					in der CDU-Fraktion und bei den Linken ebenfalls 
					entsprechende Ansprechpartner zu finden. Über allgemeine 
					Unterstützung dieser fachlichen Beratung würde ich mich wie 
					stets sehr freuen.  Man muss sich 
				einbringen, wenn man etwas beizutragen hat, auch wenn es 
				zuweilen einige Mühe macht. Eine demokratische Gesellschaft 
				beruht eben auf Bürgerbeteiligung. Dem Schreiben sind noch 
				einige Gedanken nachzutragen.  Unerwartet mag 
				das Geständnis des berufsgemäß geschichtsbewussten Verfassers 
				sein, private stadtbauliche Initiativen generell zu bewundern 
				und die Schaffung neuer Baulichkeiten vielfach zu begrüßen. (Die 
				Bewertung einzelner Bauvorhaben hängt natürlich von deren 
				Gestaltung ab, und davon, ob sie sich stimmig in das gesamte 
				Stadtbild einfügen, was Rücksichtnahme auf historisch 
				Gewachsenes einschließt.) Auch ist die Namensneuschöpfung 
				„Heiligengeisthöfe“ (nach Privatmeinung des Verfassers) durchaus 
				schön; jedenfalls nicht so völlig unpassend wie die jungen 
				Bezeichnungen „Burghöfe“ und „Am Cäcilienhof“ – beides 
				historisch unkorrekte Kunstnamen, die alte Flurnamen überfahren 
				und nur temporäre Marketingobjekte darstellen, die aber späteren 
				Generationen dauerhaft im Stadtbild hinterlassen werden.  Hier im Norden 
				der Altstadt gibt es zwar den historisch belegten Begriff „Außer 
				dem Heiligengeisttor“, mit dem alles städtische Weideland 
				außerhalb des Tores bei der Heiligengeistkapelle bezeichnet 
				wurde. Die so benannte Gegend erstreckte sich nördlich 
				allerdings bis zum Bürgerbusch und endete im Westen in dem 
				Bereich, wo gefühlsmäßig die Gegend „Außer dem Haarentor“ 
				anfing. Beide Begriffe sind reichlich ungenau und stellen keine 
				Lokalität, keinen Flurnamen im engeren Sinn dar, wie zum 
				Beispiel der Melkbrink, auch keinen „Hof“ im Sinne von Garten, 
				wie die mittelalterlichen Höfe von Bürgern und Geistlichen auf 
				dem Ehnernesch, worunter hier natürlich kein Bauernhof oder 
				Stadthof zu verstehen ist, die es in dieser früher fast 
				gebäudefreien Gegend nicht gab. Dagegen hält der nach Schleifung der Wälle aufgekommene Flurname
				Schanzengärten die historische Landschaftssituation zu 
				Beginn des 19. Jahrhunderts fest, worauf bereits der verstorbene 
				Straßennamenexperte Friedrich Schohusen aufmerksam gemacht hat. 
				(Die Oldenburger Straßennamen, Band 1, Oldenburg 1977, Artikel 
				Grüne Straße, S. 96-97.) Um diesen originalen und originellen 
				Flurnamen im Stadtbild zu erhalten, hat der Verfasser ihn als 
				Straßennamen vorgeschlagen. Bekanntlich war Oldenburg rings um den 
				Innenstadtkern von später abgetragenen und bebauten Schanzen 
				umgeben, die besonders nach Norden eine ausgedehnte Fläche 
				einnahmen. In dem hier entstandenen Viertel befinden sich eine 
				Reihe bedeutender öffentlicher und privater Bauten – 
				Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital, Wallschule, St. Peter-Kirche, 
				Pius-Hospital, NWZ-Hochhaus, Garnisonkirche, ehem. Lehrerseminar 
				(Staatshochbauamt), Finanzamt, Kaufhaus CCO, Stadtmuseum –, die 
				dazu beitragen, Oldenburg ein individuelles Gesicht zu geben. 
				Solche Individualität wünscht man sich auch bei unseren 
				Straßennamen, die, wenn sie sich von typischen Straßennamen 
				anderer Städte oder von überall möglichen reinen Kunstbezeichnungen unterscheiden 
				wollen, eben Bezug auf unsere Geschichte und hier gewachsene 
				Namen nehmen müssen. Ein Straßenname „(In den) Schanzengärten“ 
				passt zu den benachbarten Wallanlagen, dem gliedernden 
				Grüngürtel um die Altstadt, der sich großer Wertschätzung 
				erfreut. Die Thematik „Umwandlung militärischer Schanzen in 
				bürgerliche Gärten“ passt auch allgemein zur Gartenstadt 
				Oldenburg, berücksichtigt gleichzeitig ihre Geschichte als 
				Festungsstadt und ihr architektonisch bedeutsames Wachstum im 
				Verlaufe des 19. Jahrhunderts.
 Übrigens hatte 
				der Verfasser im Schriftwechsel mit der Stadt Sommer 2006 
				mehrere geschichtlich passende Straßenbezeichnungen erwogen 
				(etwa einen Bezug zum ehemals benachbarten Neuen Haus, einstige 
				Gastwirtschaft, heute dort das Finanzamt) und vorgeschlagen, 
				hier zwei Straßennamen zu vergeben. Das böte auch die 
				Möglichkeit, den hinteren Straßenteil nach den Schanzengärten 
				zu benennen, während der zur Heiligengeiststraße gelegene dann 
				durchaus Heiligengeisthöfe genannt werden könnte. Wenn es 
				aber nur einen Straßennamen geben soll, ist nach dargelegter 
				Auffassung immer das geschichtlich Originale vorzuziehen. Doch 
				spricht überhaupt nichts dagegen, die neue Gebäudegruppe 
				unabhängig vom Straßennamen als „Heiligengeisthöfe“ zu 
				bezeichnen und dies auch durch einen Schriftzug an den Häusern 
				kenntlich zu machen. Durch Verwendung des Flurnamens unter 
				Einbeziehung des vom Investor bevorzugten Namens für die 
				Gebäude entstünde der Stadt kulturell, stadtbildlich und auch 
				nach Marketinggesichtspunkten („urbanes Wohnen/Handeln bei nahem 
				Stadtgrün“) ein Mehrwert. Außerdem ließe sich so 
				privatwirtschaftliches Engagement würdigen, ohne dabei 
				wirtschaftlich legitimes Gewinnstreben als absoluten Maßstab zu 
				begreifen und ihm so die Rolle des Heiligen Geistes 
				zuzuschreiben, an den derart benannte Höfe doch eigentlich 
				erinnern sollten.  
			
			
				| Martin Teller, 4.2.2008 | 
		
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